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Staates auf dem Gebiete des Arbeiterschutzes durch andere Mittel
zu fördern und überhaupt auf dem Gebiete der sozialen Fragen
durch andere Mittel zu helfen, als durch die Mittel der inneren
Mission’. Denn die Kirche muss sich sagen, dass nicht sie,
sondern nur die von Gott verordnete Obrigkeit kompetent sei zur
Lösung der bei dem sozialen Probleme auftauchenden wirth-
schaftlichen Fragen® und zur Prüfung eines dafür vorge-
schlagenen oder in Uebung befindlichen Systems; sie muss sich
sagen, dass ihr Arbeitsfeld nur die mit jenen wirthschaftlichen
Fragen verbundenen Fragen religiös-sittlicher Natur, die den wirth-
schaftlichen Nothständen zu Grunde liegenden religiös-sittlichen
Schäden und die der Beseitigung eines sozialen Uebels zu Grunde
zu legenden religiös-sittlichen Voraussetzungen umfasse.
So ist denn auch die jüngste Frucht der sozialpolitischen
Gesetzgebung Deutschlands und der deutschen Arbeiterschutz-
gesetzgebung, nämlich die Arbeiterversicherung, ohne jede
positive Mitwirkung der Kirche zu Stande gekommen°; ja, die
” Als Mittel der inneren Mission finden sich z. B. in den oben
Anm. 5 erwähnten Erlassen erwähnt: Predigt (Monatsschrift Bd. XI
S. 209, 220, XII S. 430) und Einzelseelsorge (XI S. 221), Hebung des christ-
lichen Sinnes (XI S. 209), Liebesthätigkeit (kirchliche Armen- und Kranken-
pflege, Besserung des Diakonissenwesens: XI S. 210ff., 216, 248), Unterricht:
Sonntagsschulen, Kleinkinderschulen, Kleinkinderbewahranstalten (XI S. 216,
221, 245, 248), Vereine (Arbeiter-, Jünglings-, Gesellen- und Lehrlingsvereine:
XI S. 223, 246; in diesem Sinne vgl. auch von katholischer Seite das ge-
meinsame Hirtenschreiben der zu Fulda versammelten Bischöfe über die
soziale Frage: XI S. 262f.). Vgl. bei v. Narausıus insbes. Bd. II S. 361ft.,
385 ff., 419 ff.
® Dies betonen sehr richtig einige der vorerwähnten Erlasse; vgl.
Monstsschrift a. a. O. S. 207, 214, 244, 346 und auch das erwähnte Hirten-
schreiben a. a. O. 8. 252; sowie v. Naruusıus I 8. 72ff., 296 ff., II S. 228,
449ff., 465.
® Auch die mehrfach erwähnten kirchlichen Erlasse und die wissen-
schaftlichen Aeusserungen über Mitarbeit der Kirche bei Lösung sozialer
Fragen, sowie die Encyclica Leos XIII. lassen die Arbeiterversicherung
im Speziellen ausser Betracht. Selbst das so umfangreiche Werk von
v. Natausıus erwähnt die Arbeiterversicherung nur ganz flüchtig (Bd. 1,