Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zehnter Band. (10)

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die Frage aufgeworfen werden: welche Konfession bezw. welcher 
Distrikt ist massgebend in Kollisionsfällen d. h. wenn der Ver- 
sicherte nicht derjenigen Konfession angehört, welche anerkannt 
oder vorwiegend ist, oder wenn (vielleicht ausserdem) das kon- 
krete Rechtsverhältniss, bei welchem ein Feiertag in Frage kommt, 
zu zwei verschiedenen Distrikten in Beziehung steht, deren einer 
den betreffenden Tag als Feiertag anerkennt, während der andere 
ihm diese Anerkennung versagt (ein Gregensatz, welcher seiner- 
seits wiederum bald auf Verschiedenartigkeit der vorherrschenden 
Konfession, bald auf Verschiedenartigkeit der Territorialgesetz- 
gebung beruhen kann). — Nachstehendes Beispiel soll diese 
Möglichkeit von Kollisionsfällen illustriren: A ist Jude, wohnt 
in Köln und beansprucht eine Unfallsrente; die Berufsgenossen- 
schaft und das Schiedsgericht weisen ihn ab; er will binnen der 
gesetzlichen Frist®® den Rekurs beim Reichsversicherungsamt zu 
Berlin einlegen; die Rekursschrift läuft um einen Tag zu spät 
ein; kommt es hier dem Versicherten zu Gute, wenn der letzte 
Tag der Rechtsmittelfrist ein Feiertag war? und kommt ihm ein 
jüdischer Feiertag zu Gute, weil er selbst Jude ist, ein katho- 
lischer, weil er in vorwiegend katholischem Bezirke wohnt, ein 
evangelischer, weil Berlin in vorwiegend evangelischem Bezirke 
liegt? — Eine andere Gruppe von Beispielen wäre folgende: 
1) Der katholische Arbeiter B, welcher bei einer Fabrikkranken- 
kasse zu Berlin versichert ist und von dieser wegen Erwerbsunfähig- 
keit Krankengeld erhält, beansprucht dies auch für den Charfreitag, 
da dieser entgegen dem evangelischen Brauche von der katholischen 
Kirche nicht als Feiertag betrachtet wird. 2) Umgekehrt bean- 
sprucht der evangelische Arbeiter ©, welcher einer Fabrikkranken- 
kasse zu Köln angehört, das Krankengeld auch für den Frohn- 
leichnamstag, an welchem er als Nichtkatholik gearbeitet haben 
würde. 3) Endlich verweigert die Berliner (bezw. Kölner) Kasse 
% Vier Wochen seit Zustellung der schiedsgerichtlichen Entscheidung: 
Unfallversicherungsgesetz $ 651; mein Lehrbuch $ 79 VI 8. 388.
	        
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