Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zehnter Band. (10)

— 426 — 
Grund eines Arbeitsvertrages beschäftigt sind (mein Lehrbuch $ 2713 
S. 118 und $ 24 A 4 S. 110), sowie die im Kommunaldienst (z. B. bei einer 
städtischen oder provinziellen Anstaltskirche) resp. in Land- oder Forstwirth- 
schaft beschäftigten Personen mit einem Maximaljahresverdienst von 2000 M. 
($ 24 A 5 S. 110), beide Gruppen, sofern für sie die statutarische Ver- 
sicherungspflicht nicht eingeführt worden ist ($ 2411 A4 und 5 und IIB 
S. 110£.); endlich alle diejenigen Personen, hinsichtlich deren das Statut der 
Krankenkasse (oder der Gemeinde bei der Gemeindekrankenversicherung) von 
der generellen Befugniss zur Einführung der Versicherungsberechtigung Ge- 
brauch gemacht hat, oder welche durch ihre Zugehörigkeit zu einer Hülfs- 
kasse von der Versicherungspflicht befreit sind (mein Lehrbuch $S 2717 
und 8 S. 119).
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.