Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zehnter Band. (10)

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lage zu einem umfassenden, ausführlichen, systematischen Verwaltungsrechts- 
lehrbuche geschaffen. Der Grund dieses Mangels dürfte darin zu suchen 
sein, dass der kompilativen wissenschaftlichen Thätigkeit oft nicht jene be- 
sondere Werthschätzung zugesprochen wird, die ihr gebührt. Und doch 
steht fest, dass ohne wissenschaftlich gehobenes Material eine Ausbildung 
bezw. ein Fortschritt der Rechtswissenschaft nicht zu denken ist. Die Kom- 
pilationsarbeit ist eben die nothwendige Vorgängerin der systematischen 
Wissenschaft. — Von jedem Juristen, der weiss, wie schwierig und 
mühevoll eine erste wissenschaftliche positive Thätigkeit auf einem grossen 
und neuen Rechtsgebiete ist, wird die obige Sammlung von Frer und 
Maresch dankbar begrüsst werden. Dieselbe wird auch den österreichischen 
Gewerbegenossenschaften eine wichtige literarische Erscheinung sein. 
Wien. Dr. Alois Heilinger. 
Lothar Bucher. Kleine Schriften politischen Inhalts. Stuttgart, 
Karl Krabbe, 1893. 
Hindern uns die Raumverhältnisse des Archivs gleich eine der inneren 
Bedeutung der hier gesammelten politischen Aufsätze des geistvollen deutschen 
Staatsmannes angemessene umfangreiche Würdigung zu geben, so muss uns 
daran gelegen sein, unsere Fachgenossen auf die wichtige Publikation wenig- 
stens durch den Hinweis aufmerksam zu machen, dass dıe Studien BucHEr’s 
ihrer überwiegenden Mehrzahl nach in den Bereich der öffentlichrechtlichen 
Spezialarbeit fallen. Unsere Literatur ist nicht reich genug, um Essays, wie 
sie hier mit vornehmer Rücksicht aus den reichen Arbeitsergebnissen 
L. BucHer’s ausgewählt sind, lediglich den Liebhabern eines exquisiten Stils 
und formvollendeter Kürze der Diktion zu überlassen. Wir haben es mit 
monographischen Studien, rechtsgeschichtlichen Skizzen zu thun, denen kraft 
der langjährigen Stellung des Autors interpretativer Werth zuerkannt werden 
kann. Zweifellos gilt dies von den Ausschnitten aus der jüngsten Geschichte 
Englands, von den Aufsätzen „Aera Gladstone“, „Der Cobdenclub“ und 
von den der Beleuchtung des irischen Problems dienenden Studien: „Zwei 
Minderer des Reichs“ und „Die Vorfahren und der Erbe der Chartisten“. 
Die beiden in den „Grenzboten“ publizirten hier reproduzirten Aufsätze: 
„Stammverwandtschaft und Waffenbrüderschaft mit England“, „Ein böser 
Geist im heutigen England“ zeigen den tiefen Kenner und parteilosen Kritiker 
der politischen und sozialen Verhältnisse Englands. Aber auch die älteren 
über „Macht ohne Verantwortlichkeit*, „Die englische Rede- und Press- 
freiheit“, die Beiträge zur Genesis des dänischen und des deutschen Krieges 
senden zahlreiche Ausläufer in das Gebiet der staats- und völkerrechtlichen 
Geistesarbeit unserer Tage. Sie wecken auf's Neue die Erinnerung an das 
grosse Verdienst, das sich der Verfasser des „Parlamentarismus“ um die 
Klärung wichtigster Probleme erworben hat. Stoerk. 
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