Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zehnter Band. (10)

— 505 ° — 
Aufsätze. 
Rechtshülfepflicht bei der Invaliditäts- und Alters- 
versicherung. 
Von 
Landgerichtsrath K. SCHNEIDER (Cassel). 
Es ist bislang noch eine offene Frage geblieben, inwieweit 
den Anstalten für Invaliditäts- und Altersversicherung ein Recht 
zustehe, „im Vollzuge des Gesetzes“, — wie 8 141 des betreffen- 
den Reichsgesetzes vom 22. Juni 1889 sagt, — zur Wahrung ihrer 
Interessen Personen zeugeneidlich durch die darum ersuchten Amts- 
gerichte vernehmen zu lassen. 
Es handelt sich dabei um einen ähnlichen Streitpunkt, wie 
dem, ob den preussischen Disziplinarbehörden, — nicht Dis- 
ziplinargerichten! — ein entsprechendes Recht auf Veranlassung 
von Zeugenvernehmungen gegeben sei, worüber freilich, ausser 
älteren Entscheidungen aus der Zeit vor Oktober 1879, schon ein 
ausführliches Urtheil des Kammergerichts ergangen und veröffent- 
licht ist (Jouow, Jahrbuch X, Nro. 1). 
Dies Urtheil soll hier zunächst kurz mitgetheilt werden. 
Der Gerichtshof hat sich dahin entschieden, dass der Kgl. 
Eisenbahndirektion ein Recht gewährt sei, beim Amtsgerichte die 
Archiv für Öffentliches Recht. X. 4. 34
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.