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& 5. Die Beweis- und Sicherungsmittel.
I. Die Beweismittel.
8 56° der Str.-Pr.-O. ist aus dem gleichen Grunde®, wie
die zweite Alternative des $ 3 der Str.-Pr.-O. für uns ohne Be-
deutung ®®. |
& 81 der Str.-Pr.-O. ‘ist bedauerlicher Weise mangels eines
Gegengrundes für anwendbar zu erachten. Zur praktischen An-
wendung dürfte aber kaum jemals Veranlassung vorliegen *°.
Wie die Bestimmungen über die Zeugniss- und Sachverstän-
digenpflicht zu den Vorschriften über das Verfahren gehören, so
auch diejenigen über das Korrelat*! dieser Pflichten: die Ent-
schädigung der Zeugen und Sachverständigen. 88 70, 84 der
Str.-Pr.-O. gelten auch für unser Verfahren und damit auch
die Gebühren-Ordnung für Zeugen und Sachverständige vom
30. Juni 1878.
II. Die Sicherungsmittel.
1. Vorführung, vorläufige Festnahme, Verhaftung, Steckbriefe.
a) Im Allgemeinen.
Die Bestimmungen der Strafprozessordnung über die be-
zeichneten Institute sind zweifellos Vorschriften über das Ver-
fahren, also „entsprechend“ anzuwenden, wenn nicht ein Gegen-
grund ersichtlich sein sollte.
Der Natur des Disziplinarverfahrens kann ein solcher nicht
entnommen werden.
Vorführung, vorläufige Festnahme und Verhaftung — Steck-
briefe bleiben, weil lediglich Ausführungsmittel der Verhaftung,
38 Derselbe Grund beschränkt auch das Anwendungsgebiet des $ 102
der Str.-Pr.-O. auf das Gewerbegerichtsmitglied und lässt in $ 97 der Str.-Pr.-O.
die Schlussworte „und diese nicht einer Theilnahme, Begünstigung oder
Heblerei verdächtig sind“ in Wegfall kommen.
® Auch Haas ist a.a. O. gegen die Anwendbarkeit.
4 Ebenso Hass a. 2. 0.
“1 Vgl. Lapanp, Reichsstaatsrecht, 2, Aufl,, II. Bd., 8. 476.