Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zehnter Band. (10)

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& 5. Die Beweis- und Sicherungsmittel. 
I. Die Beweismittel. 
8 56° der Str.-Pr.-O. ist aus dem gleichen Grunde®, wie 
die zweite Alternative des $ 3 der Str.-Pr.-O. für uns ohne Be- 
deutung ®®. | 
& 81 der Str.-Pr.-O. ‘ist bedauerlicher Weise mangels eines 
Gegengrundes für anwendbar zu erachten. Zur praktischen An- 
wendung dürfte aber kaum jemals Veranlassung vorliegen *°. 
Wie die Bestimmungen über die Zeugniss- und Sachverstän- 
digenpflicht zu den Vorschriften über das Verfahren gehören, so 
auch diejenigen über das Korrelat*! dieser Pflichten: die Ent- 
schädigung der Zeugen und Sachverständigen. 88 70, 84 der 
Str.-Pr.-O. gelten auch für unser Verfahren und damit auch 
die Gebühren-Ordnung für Zeugen und Sachverständige vom 
30. Juni 1878. 
II. Die Sicherungsmittel. 
1. Vorführung, vorläufige Festnahme, Verhaftung, Steckbriefe. 
a) Im Allgemeinen. 
Die Bestimmungen der Strafprozessordnung über die be- 
zeichneten Institute sind zweifellos Vorschriften über das Ver- 
fahren, also „entsprechend“ anzuwenden, wenn nicht ein Gegen- 
grund ersichtlich sein sollte. 
Der Natur des Disziplinarverfahrens kann ein solcher nicht 
entnommen werden. 
Vorführung, vorläufige Festnahme und Verhaftung — Steck- 
briefe bleiben, weil lediglich Ausführungsmittel der Verhaftung, 
38 Derselbe Grund beschränkt auch das Anwendungsgebiet des $ 102 
der Str.-Pr.-O. auf das Gewerbegerichtsmitglied und lässt in $ 97 der Str.-Pr.-O. 
die Schlussworte „und diese nicht einer Theilnahme, Begünstigung oder 
Heblerei verdächtig sind“ in Wegfall kommen. 
® Auch Haas ist a.a. O. gegen die Anwendbarkeit. 
4 Ebenso Hass a. 2. 0. 
“1 Vgl. Lapanp, Reichsstaatsrecht, 2, Aufl,, II. Bd., 8. 476.
	        
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