Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zehnter Band. (10)

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zu seinen Ungunsten als unstatthaft erachtet werden. Denn nach 
& 338 der Str.-Pr.-O. stehen die Rechtsmittel beiden Parteien 
gleichmässig zu, und dies gilt nach 8 405 der Str.-Pr.-O. auch 
für die Wiederaufnahme des Verfahrens®!, 
8 9. Vollzug. des Urtheils. 
Das auf Entsetzung erkennende Urtheil erlangt erst mit 
Rechtskraft seine Wirksamkeit (8481 der Str.-Pr.-O.)®?. Bis dahin 
ist der Betreffende Mitglied des Gewerbegerichts mit den Rechten 
und Pflichten eines solchen. 
Einer eigentlichen Vollstreckung ist das Entsetzungsurtheil 
nicht fähig. Mit eingetretener Rechtskraft hört der Verurtheilte 
ohne Weiteres auf, Gewerbegerichtsmitglied zu sein. Gleichzeitig 
ist er aus einer etwa verhängten Untersuchungshaft zu entlassen. 
Der Gerichtsschreiber hat die Akten der Staatsanwaltschaft 
unter Anschluss einer mit der Bescheinigung der Rechtskraft ver- 
sehenen beglaubigten Abschrift der Urtheilsformel zu übergeben 
($ 483 der Str.-Pr.-O.)®®. Die Staatsanwaltschaft wird die Ur- 
theilsformel bei ihren Akten behalten und ihrerseits der höheren 
Verwaltungsbehörde Ausfertigung des ergangenen » Entsetzungs- 
urtheils übersenden, damit für die Neubesetzung der frei gewor- 
denen Stelle gesorgt werden kann. 
°ı Entsprechend wie der Text Haas, Anm. 17 Abs. 7. 
®2 Von Haas merkwürdiger Weise nicht erwähnt. 
68 Auch diesen Paragraphen erwähnt Haas nicht.
	        
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