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zu lernen, zuweilen ist er freilich auch dabei auf Abwege gerathen und hat
den kaufmännischen Theil der Geschäftsführung nicht richtig erfasst; dabei
ist er dann zu sehr angreifbaren Schlussfolgerungen gelangt. Auch ver-
schiedene thatsächliche Unrichtigkeiten und rechtliche Irrthümer finden sich
in dem Buche, so giebt der Verfasser u. A. von der Werkgenossenschaft eine
falsche Definition. KxıITTeL scheint für seine Studien unglücklicherweise von
‚den Tausenden von Genossenschaften sich nicht immer die besten ausgesucht
zu haben, er hält sich meist an die Misserfolge, an die Verirrungen und Zu-
sammenbrüche und zieht daraus seine Schlüsse auf das Allgemeine. Ob
KnItTeL die gesammte wichtigere Literatur zur Verfügung gestanden hat,
möchten wir bezweifeln, seine Literaturangaben, die er den Kapiteln voraus-
schickt, sind sehr lückenhaft. Auffallend ist auch seine Behauptung, dass er
über die Baugenossenschaften kein Material habe erlangen können! Solches
ist reichlich vorhanden.
Möglicherweise ist die wirthschaftliche Richtung, in der KnITTEL vor-
gebildet ist, Schuld daran, dass er nicht die volle Bedeutung des Genossen-
schaftswesens würdigt, für ihn erscheint es wohl sicher, dass die Tage des
Kleinmeisters gezählt sind, dass die Herrschaft des Grossbetriebes eine immer
allgemeinere werden wird. Die Genossenschaften sind ihm nur kleine Mittel-
chen. Und dazu fasst er nicht das gesammte Genossenschaftswesen als ein
Ganzes auf, er lässt nicht die verschiedenen Genossenschaftsgattungen in
einander greifen und zusammen wirken, sondern er greift die einzelne Ge-
nossenschaftsart heraus und prüft ihre gesonderte Wirkung auf die Erhaltung
des Handwerkerstandes. So durfte er nicht verfahren, wollte er die Genossen-
schaften würdigen. Ist z. B. der Satz auch richtig, mit dem KnITTEL seine
Abhandlung über die Kreditgenossenschaften schliesst, „dass die Kredit-
genossenschaften nicht im Stande sind, das Handwerk gegen den industriellen
Grossbetrieb zu halten“, so ist derselbe doch unerheblich, es sei denn, man
schiebt hinter Kreditgenossenschaften das kleine Wort „allein“ ein, dann
zeigt der Satz dem Handwerker, welchen Weg er einzuschlagen hat, er sagt
ihm, dass für die Erhaltung des Kleinmeisterstandes zur Kreditgenossenschaft
noch die anderen Gattungen, wie Rohstoff-, Werk-, Magazingenossenschaften
hinzutreten müssen, um auch nach anderen Richtungen hin den Handwerker
mit den Mitteln des Grossbetriebes auszurüsten. Das Genossenschaftswesen
muss eben als Ganzes betrachtet werden.
Auf eine kurze wirthschaftliche Einleitung, die mit einem Hinweis auf
die Ohnmacht des Staates, durch die Gesetzgebung einen Mittelstand zu er-
halten, schliesst, folgen fünf Abschnitte: 1) Die Anfänge des Genossenschafts-
wesens, die Kreditgenossenschaften; 2) die Genossenschaften in den einzelnen
Gewerbszweigen; 8) die Konsumvereine; 4) der Ausbau der gemeinschaftlichen
Organisation aller Genossenschaften; 5) das Genossenschaftswesen und die
Innungen, das letzte Ziel alles genossenschaftlichen Wirkens.
Am ausführlichsten behandelt der Verfasser die Konsumvereine, und