gleichbleibenden Versorgungsansprüchen geändert, selbst auf-
gelassen werden. So legt z. B. die weiterhin zu besprechende Novelle
vom 20. Juli 1894 die Beiträge für die Unfallversicherung der
Eisenbahnarbeiter ganz den Unternehmern auf, ohne die Rechte
der Arbeiter zu mindern. Die Belastung des Arbeiters mit zwei
Drittheilen der Beiträge für die Krankenversicherung ist zu hoch,
weil sich die Lohnsätze nach allgemeiner Erfahrung derartigen
Lasten nur langsam anschmiegen, der Arbeiter also von seinem
Brot zahlt. Der Staat kann auch auf die Vermögenslage der
Leistungspflichtigen Rücksicht nehmen. Der Kleingewerbetreibende,
der selbst nur ein Arbeiter ist, empfindet den 90°/igen Beitrag
zur Unfallversicherung viel härter als der Fabrikant. Seine grund-
sätzliche Gleichstellung mit diesem ist unbillig, der Gedanke der
Progression zutreffender. Will man die Progression noch nicht
einführen, so könnte für Kleingewerbetreibende der Staat einen
Zuschuss leisten, wie er es im Deutschen Reich allgemein für die
Altersversorgung thut. Die Auffassung der Beitragspflicht als
Gebühr gehört zu den wichtigsten Entwicklungsideen des Instituts.
Die österreichische Arbeiterversicherung ist aus der deutschen
erwachsen. Ihr Umfang ist noch bei weitem geringer, die Versiche-
rung für Alter und Invalidität (wenn man von dem überkommenen
Einzelinstitut der Bruderladen absieht,) überhaupt noch nicht auf-
genommen. Doch bürgert sich das Institut ein, und neuestens hat
das (fesetz vom 20. Juli 1894 Z. 168 d. R.-G.-B. das Gebiet der
Unfallversicherung erfreulich ausgedehnt. Der Zwang zur Versiche-
rung ist durch sie auf Eisenbahnen, Transportunternehmungen zu
Land oder in Binnengewässern, Baggereien, Unternehmungen für
Reinigung von Strassen oder Gebäuden, Lagerhäuser und andere
Waarenlagerunternehmungen, Theater, Berufsfeuerwehren, dann
die Gewerbebetriebe der Canalräumer, der Rauchfangkehrer, der
Steinmetze, Brunnenmacher und Eisenconstructeure erweitert. Die
Versicherungspflicht erstreckt sich bei Eisenbahnen und Trans-
portunternehmungen auch auf die Arbeiter und Beamten, welche