Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zehnter Band. (10)

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wären die Versicherungskassen (gegen die Ansicht MEnzeL’s) als 
Anstalten zu characterisiren, weil die Verfügungsgewalt der 
Mitglieder sehr beschränkt, die Zweckorganisation durch das Ge- 
setz fest vorgezeichnet ist. Sie enthalten daher wohl den Keim 
eines Vereinsorganismus, der sich aber durch den gesetzlichen 
Zwang nicht entwickeln kann. Die Erfahrung hat indessen sowohl 
bei der Eintheilung der juristischen Personen, als auch bei der 
Umgrenzung des Gruppenbegrifis selbst gezeigt, dass das formale 
Unterscheidungsmoment klarer ist und im Allgemeinen genügt. 
Man darf sich nur dann nicht verleiten lassen, aus der formalen 
Umgrenzung materielle Folgen abzuleiten, während dieser Fehler 
immer wieder gemacht wird (ÖFNER, Servit. 88 5—7). 
Von den Kassen haben die territorialen Unfallversicherungs- 
kassen, die Bezirks- (und gegen M.) auch die Genossenschaftskranken- 
kassen, welche letzteren, wo sie errichtet sind, für die Mitglieder 
der Genossenschaft die Stelle der Bezirkskrankenkasse einnehmen, 
öffentlich-rechtlichen Oharakter. Die anderen Anstalten sind freier, 
aber durch Musterstatuten, durch Vorschreibung von Maximal- und 
Minimalsätzen gehalten, durch die amtliche Bewachung_ ihrer 
zweckentsprechenden Wirksamkeit der öffentlichen Organisation 
eingegliedert. Das Gleichniss des Schulwesens trifft hier über- 
all ein. 
Bei der Lehre von den Rechtsobjekten tritt der Begriff 
Lohn vor. Lohn ist das Einkommen, welches dem unselbständigen 
Arbeiter als Entgelt für seine Arbeit gewährt wird. MENZEL 
definirt etwas anders, und entwickelt dadurch unbewusst eine 
Theorie des Normallohns. Lohn, erklärt er, ist der Antheil, 
welcher der menschlichen Arbeitskraft aus dem Ergebnisse der 
Produktion zufällt. In dem Gegensatz von Antheil und Entgelt, 
in der Erfahrungsthatsache, dass der Arbeiter seinen Antheil oft 
um jeden Preis losschlagen muss, liegt aber die ganze Geschichte 
des Arbeiterelends. Die Entwicklung der Lohntheorie beruht 
darauf, dass der Lohn als Preis für den Antheil des Arbeiters
	        
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