Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zehnter Band. (10)

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ohne Unterschied der Art der Kasse) ein Lohnabzug dem posi- 
tiven Empfang von Geld nicht gleichsteht, weil die Nichtleistung 
auf einer schon zur Zeit des Abzugs vorhandenen Zahlungs- 
unfähigkeit beruhen kann. Das deutsche Gesetz hat daher mit 
Recht in der Nichtabfuhr der Beiträge ein besonderes Vergehen 
angenommen, und diess wird in Oesterreich (WRANY) im neuen 
Strafgesetz nachgeahmt werden. 
Der Krankenversicherung eigenthümlich ist die regelmässige 
Berechnung der Beiträge und Krankengelder nach dem bezirks- 
üblichen Durchschnittslohn der Klasse, in welche der Ver- 
sicherte eingereiht wird. Dieser Lohn wird von der politischen 
Behörde erster Instanz nach Anhörung von Vertrauensmännern 
und Einvernehmung des Bezirksausschusses , wo ein solcher 
besteht, festgesetzt; freie Krankenkassen können einen anderen 
Massstab wählen. Bei den Bezirks-, Betriebs- und Baukranken- 
darf das Krankengeld, ebenso wie nach deutschem Recht, ein 
gewisses Minimum und Maximum, der Beitrag ein gewisses Maxi- 
mum nicht überschreiten. Der Höchstbetrag des der Bemessung 
zu Grunde zu legenden Lohnes ist mit 2fl., der Mindestbetrag mit 
dem bezirksüblichen Taglohn; das Höchstmaass des Krankengeldes 
mit 75°/o, das Mindestmass mit 60°/, des zu Grunde gelegten Lohns 
bestimmt. Der Beitrag darf für das Mindesmaass der Leistungen 
3°/o dieses Loohnes nicht übersteigen. Bei den freien Kassen ist 
nur das Leistungsminimum gewahrt. Die Höhe der Beiträge und 
Leistungen wird amtlich controllirt. Die politische Landesbehörde 
kann nach Ergebniss der Jahresabschlüsse die Erhöhung oder Mässi- 
gung verlangen und bei Renitenz selbst vornehmen (8 30 K.-V.-G.). 
Eine besondere Controverse hat sich über die Zahlungs- 
pflicht der Krankenkasse entwickelt, wenn ein Versicherter er- 
krankt ist und in einer öffentlichen Krankenanstalt ver- 
pflegt wird. Die Krankenkasse ist nach dem Gesetze ver- 
pflichtet, die Kosten für Kur und Verpflegung nach der letzten 
Klasse bis zur Dauer von vier Wochen zu ersetzen. Wer trägt
	        
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