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beantragte, womit die ganze Vorlage gefallen sein würde. Der
Ablehnungsantrag wurde nach dem mündlichen Berichte über-
wiegend darauf gestüzt, dass kein Bedürfniss für die geplante
Rechtsgestaltung bestehe und dass im Gegentheil solche für weite
wirthschaftliche Kreise gefährlich werden könne, während die Be-
denken rechtlicher Natur für untergeordnet erklärt wurden.
Die Staatsregierung meinte jedoch, auf die Vorlage nicht ver-
zichten zu können; Mitglieder des Hauses widersprachen der Ab-
lehnung, weshalb die Verhandlung mit dem Beschlusse endete, die
Vorlage zur weiteren vollständigen Durchberathung und schrift-
lichen Berichterstattung zurück zu verweisen,
Bevor die Durchberathungsarbeiten jedoch wieder aufgenom-
men wurden, verzichtete die Staatsregierung für die gegenwärtige
Tagung darauf, weil für eine Durchberathung durch beide Häuser
die Zeit nicht mehr ausreiche und sie ausserdem über einzelne
Punkte eine gutachtliche Vorprüfung durch ihre Organe vorneh-
men zu lassen gedenke‘.
Inzwischen hatte der Entwurf in betheiligten Interessenten-
kreisen mehrfach Besprechung gefunden. Namentlich hatte die
Juristische Gesellschaft zu Berlin ihn für ihre Sitzung am 21. April
1894, an welcher verschiedene Herrenhausmitglieder Theil nahmen,
zum Verhandlungsgegenstande gemacht und den Ausführungen
des Berichterstatters durchweg zugestimmt, die sogar in der Ver-
handlung des Herrenhauses theilweise sich wiederspiegelten. Das
somit kundgegebene Interesse an dem Gegenstande, dessen Neu-
ordnung der Entwurf herbeiführen sollte, in Verbindung mit der
aus dem Gange der Verhandlung zu erkennenden Gewissheit,
dass die Wiedereinbringung der Vorlage in veränderter Gestalt
und dann eine gründliche Durchberathung zu erwarten steht,
lassen es keineswegs müssig oder verspätet erscheinen, den vor-
gelegenen Entwurf noch jetzt einer Besprechung zu unterziehen
und die Grundgedanken des Berichtes für die Juristische Gesell-
schaft weiteren Kreisen bekannt zu geben.
® Drucks. d. Herrenh. 1894, No. 58 u. 72.
* Stenogr. Ber. d. Herrenh. 1894, 8. 222.