Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zehnter Band. (10)

_- 831 — 
nung!?, bald nach kurzer Betriebsdauer!* in Vermögensverfall 
geriethen und den Betheiligten Verluste brachten. Sollte der 
Bedarf an Bahnen oder Bahnerweiterungen nicht unbefriedigt blei- 
ben, so musste ein Ausweg dahin geschaffen werden, dass die 
Bahngläubiger vor den Bahnunternehmern und von mehreren 
Gläubigern die älteren vor den jüngeren ein Vorrecht auf Befrie- 
digung aus den Vermögensstücken des Unternehmens erhielten. 
Dieser Erkenntniss und Erwägung entsprangen die bereits 
erwähnten Entwürfe in den Jahren 1879 und 1880'5, sowie die 
Wünsche und Anträge aus der Mitte des Reichstages "®. 
Wenn gleichwohl die Wiedereinbringung des unverabschiedet 
gebliebenen Entwurfes beim Reichstage bisher unterblieben ist, so 
lag dies daran, dass die in Preussen durchgeführte Verstaatlichung 
der Eisenbahn die Zahl der Privatbahnen so sehr hatte herab- 
sinken lassen, dass der geplante Bahndarlehnsschutz entbehrlich 
erschien. 
Erst als der Traum verflogen war, dass man für den Eisen- 
bahnbau die Privatunternehmung entbehren könne, und nachdem 
umgekehrt das Bedürfniss nicht mehr zu verleugnen war, den 
Kapitalszufluss für Bahnzwecke wieder zu gewinnen, wurde auf 
die vorerörterte Gesetzesvorlage zurückgegriffen, um in einer dem 
mittlerweile veränderten Rechtszustande angepassten Form für 
Preussen zur Einführung vorgeschlagen zu werden. 
Beweist somit der Entwicklungsgang der Eisenbahnfinanz- 
politik in Deutschland, dass einerseits Bahndarlehne nicht voll- 
ständig entbehrt werden können und dass andererseits die Flüssig- 
keit des Geldmarktes für die Bedürfnisse des Bahnbaues und der 
Betriebsausrüstung von dem Sicherheitsgrade abhängig ist, welcher 
den Bahngläubigern für Erfüllung der Verzinsungs- und Rück- 
zahlungsverbindlichkeiten geboten wird, so kann das Verleugnen der 
Nothwendigkeit oder Zweckmässigkeit eines besonderen Bahn- 
18 7, B. Pommer’sche Centralbahn und die Berliner Nordbahn. 
1 7. B. 1874 die Crefeld-Kempener Industrie-Eisenbahn-Gesellschaft, 
1879 die Saale-Unstrut-Bahn. 
15 Oben Anmerkung 8. 
1% Oben Anmerkung 9, 10, 
Archiv für öffentliches Recht. X. 1. 6
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.