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anfrage die beiden Theilen passendste Zeit für etwaige Termine
und Verhandlungen festgestellt. In gleich einfacher, aller über-
flüssigen Förmlichkeiten entbehrenden Weise hat sich auch der
persönliche Geschäftsverkehr der beiden Vorstände der betr. Be-
hördenabtheilungen gestaltet. Durch persönliches Einvernehmen
und persönliche Aussprache wurden zu allermeist in kurzer Zeit
die Dinge erledigt, über die es eines längeren und zeitraubenden
Schriftenverkehrs erfordert hätte und wo ein schriftlicher Verkehr
nicht zu umgehen war, wurde er doch durch vorherigen persön-
lichen Meinungsaustausch auf das denkbar geringste Mass herab-
gemindert.
Die Abmeldung der aus der städtischen Fürsorge entlassenen
Kinder wird ebenso wie die Anmeldung durch monatliche Listen-
abschrift unter Rückgabe der Vormundschaftsscheine bewirkt.
Die Vermögensverwaltung (soweit sie überhaupt in Frage
kommt) hat sich dahin ausgestaltet, dass das Vermögen, insoweit
es in Sparkassenbüchern eingelegt ist, nach deren vorheriger
Sperrung dem Armenamte ausgeantwortet wird. Kommt nun
eine Wiedererstattung vom Armenamte bewirkter Verläge in
Frage — was nur gegen die Jahreswende oder beim Aufhören
des ganzen Verhältnisses einzutreten pflegt — so bewirkt das
Armenamt in seinen Akten eine Zusammenstellung seiner Ver-
läge und giebt seine Akten mit dem betr. Sparkassenbuche an das
Amtsgericht. Dieses prüft die Aufstellung, stellt das Erhebungs-
dekret auf die festgestellte Summe, gibt die Akten nach zu den
seinen gebrachter Notiz an das Armenamt zurück und dieses er-
hebt für seine Kasse die freigegebene Summe.
Aus dem bisher Mitgetheilten dürfte einleuchten, dass die Ar-
beitslast, welche das Armenamt Leipzig mit der neuen Einrich-
tung auf sich genommen hat, eine ganz erhebliche ist und es
liegt daher die Frage nahe: welche Vortheile stehen denn dieser
Arbeitslast gegenüber? Es sind nur verallgemeinert die nämlichen,
welche betrefis des Ziehkinderwesens bereits in der obengedachten