Full text: Archiv für öffentliches Recht.Elfter Band. (11)

83 — 
Grund des zu $ 1634 des Entwurfes gemachten Vorbehaltes 
ermöglichen lassen würde? 
Beides glaube ich verneinen zu sollen. Für das Zwischen- 
institut des Waisenrathes ist bei unserer Einrichtung, die das 
Gericht und die Verwaltungsbehörde in einen viel engeren und 
direkteren Zusammenschluss bringt, kein Platz mehr gegeben, der 
zu & 1634 gemachte Vorbehalt aber ist insofern zu eng, als er 
nur die geschlossene Anstalt im Auge hat und es bei ihm 
immer noch zweifelhaft bleibt, ob auch die Fälle der Zwangs- 
erziehung — für welche gerade unsere Einrichtung so sehr sich 
bewährt — darunter zu bringen sein würden. Ich meine des- 
halb, dass man gerade von dem von der Kommission zur Ver- 
abfassung und Berathung des Entwurfes eingenommenen, so rich- 
tigen Standpunkte aus: den Bedürfnissen des praktischen Lebens 
möglichst entgegenzukommen und gerecht zu werden, sehr wohl 
thun würde, nicht zu sehr zu unifiziren, sondern (die hier ein- 
schlagenden Bestimmungen so elastisch, wie möglich zu fassen, 
um derartigen auf das gleiche Ziel lossteuernden wohlthätigen 
Einrichtungen die Möglichkeit der Existenz zu gewähren. 
6*
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.