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Versammlungen bei dem Mangel einer gemeinsamen Volksvertre-
tung das einzige Mittel, um sich über gesetzgeberische Fragen
von allgemeinem Interesse zu verständigen. Seit 1868 führte er
mit einzelnen Unterbrechungen regelmässig den Vorsitz und leitete
die Versammlungen bis in seine letzten Lebensjahre in anerkannt
glänzender Weise. Wiederholt lieferte er auch Gutachten für den
Juristentag, so 1863 über die Frage, ob der Richter auch über
das verfassungsmässige Zustandekommen eines Gesetzes zu befinden
habe, und später über Schöffen- und Schwurgerichte. Dieses Inter-
esse erhielt er dem Juristentage auch dann, als letzterer seine
wichtige Mission erfüllt hatte und ziemlich bedeutungslos geworden
war. Noch auf seiner letzten Pfingstreise war die Frühjahrs-
versammlung der ständigen Deputation sein Hauptgedanke.
Die Fülle der Ehren häufte sich auf ihn während der letzten
anderthalb Dezennien seines Lebens. Als auf seine mehrfache
Anregung 1883 der preussische Staatsrath wieder berufen wurde,
war seine Ernennung zum Mitgliede selbstverständlich. Die zahl-
reichen fünfzigjährigen Jubiläen, die seit 1886 ihm zu feiern ver-
gönnt war, insbesondere sein fünfzigjähriges Doktorjubiläum am
20. Nov.’ 1888, brachten ihm aus Nah und Fern Zeichen der
allgemeinsten Anerkennung und Verehrung. Bei seinem fünfzig-
jährigen Dienstjubiläum wurde er zum Wirkl. Geh. Ober-Justiz-
rate, am 27. Jan. 1895 zum Wirkl. Geh. Rate mit dem Prädikate
Excellenz ernannt. Der kurzen Regierungszeit Friedrichs III
verdankt er die Versetzung in den Adelstand.
Bis in seine letzten Lebensjahre entfaltete er seine reiche
und vielseitige Thätigkeit. Wenn er auch auf den Wunsch seiner
Familie die parlamentarischen Mandate zuerst im Reichstage und
demnächst im Abgeordnetenhause aufgab, so blieb er doch der
Berliner Universität und dem Oberverwaltungsgerichte treu. Die
brennenden politischen Fragen des Volksschulgesetzes und der
Militärvorlage von 1892 begleitete er noch mit Gelegenheits-
schriften, und seinen beiden letzten Lebensjahren verdanken wir