Full text: Archiv für öffentliches Recht.Elfter Band. (11)

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S 50. „Die Bestimmungen des 8 13 Satz 1, der 88 14—16, 
17 Abs. 1, 88 19—22 — finden vorbehaltlich der in den 88 51—54 
enthaltenen Vorschriften aufdie Hülfsgerichtsvollzieher entsprechende 
Anwendung.“ 
8 53. „Die den Gerichtsvollziehern zugewiesene Thätigkeit 
bei Zustellungen, welche durch die Post oder durch Aufgabe zur 
Post erfolgen, kann, sofern es sich um Zustellungen, welche von 
Amtswegen angeordnet sind, handelt, durch Gerichtsdiener — als 
Hülfsgerichtsvollzieher ausgeübt werden. Einer ausdrücklichen 
Bestallung derselben als Hülfsgerichtszieher bedarf es hierzu 
nicht. Die erforderlichen Anordnungen werden von der An- 
stellungsbehörde des Gerichtsdieners — getroffen.“ 
Aus diesen Vorschriften ergeben sich zunächst folgende Sätze. 
Die Anstellung der Gerichtsvollzieher und der Hülfsgerichts- 
vollzieher (85 13, 49, 50) geschieht durch den Präsidenten des 
Oberlandesgerichts; dieser hat aber auch die Anordnung nach 
& 53 zu treffen, wodurch ein Gerichtsdiener ermächtigt wird, 
amtliche Zustellungen durch Vermittlung der Post vor- 
zunehmen, — also nicht eigenhändige. (Der Grund für diese 
Beschränkung wird sein, dass er sonst zuviel Wege selbst zu 
machen hätte, oder dass er vielleicht die nöthige Geschäfts- 
gewandtheit zu eigenen Zustellungshandlungen nicht besitzt.) 
In dieser „Anordnung“ nach 8 53 braucht eine Bestallung 
als Hülfsgerichtsvollzieher nicht enthalten zu sein. 
Der Geschäftskreis der Gerichtsvollzieher und der Hülfs- 
gerichtsvollzieher wird durch Reichs- und Landesgesetz und, 
in Gemässheit der citirten 85 155 und 73, durch den Justiz- 
minister, also nicht durch den Oberlandesgerichtspräsidenten 
bestimmt (8 18). 
Der preussische Justizminister hat diese Bestimmungen in 
den 88 19—21 und 8 49 getroffen. — 
Es frägt sich, wie hiernach die oben mitgetheilte „Bestallung“ 
aufzufassen und auszulegen ist; insbesondere, wie die rechtliche 
Wirkung der, vielleicht in sie nur in Erinnerung an den früheren 
zweiten Satz des & 49 hineingerathenen Beschränkung beurtheilt 
werden muss.
	        
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