INHALT.
Seite
BORNHAK, Rudolf von Gneist . I—XIX
Aufsätze.
GERSTNER, Eisenbahn-Betriebs-Reglement und Verkehrs-Ordnung, ihre
Entstehung und ihre rechtliche Natur 161
ORTLOFF, Die Justizverwaltung im Strafprozess 198
FRIEDLÄnDER, Der Begriff der Rechtshülfe nach dem Reichsgerichte
verfassungsgesetze . 251
InsüLsen, Die Gründe für und gegen die Einführung eines Public
Trustee (amtlicher Treuhänder) in England 263
Literatur.
KÖHLEr, Lehrbuch des deutsch-evangelischen Kirchenrechts. Berlin 1875
Referent: Otto Mayer 292
Waurmunn, Die Bulle, Aeterni patris filius und der staatliche Ein-
fluss auf die Papstwahlen. Mainz 1894. Referent: Frantz 294
WAHRMUND, Das Kirchenpatronatrecht und seine Entwicklung in Oester-
reich. Wien, Hölder 1894. Referent: Frantz . 296
H. BLovie Jun., Die Selbstverwaltung als Rechtsbegriff. Wien und
Leipzig 1894. Referent: Neukamp . 296
Srocquart, Le Contrat de Travail, Etude de droit social et de 1ögis-
lation comparee. Paris, Brüssel 1895. Referent: Fuld. . 300
FronmHoLoD, Deutsche Rechtsgeschichte. Referent: A. B. Schmidt. 301
Archiv für öffentliches Recht.
Die für das Archiv bestimmten Beiträge sind in vollständig druck-
fertigem Zustande an Herrn Professor Dr. F. Stoerk in Greifswald direct
per Post franco einzusenden.
Das Verlagsrecht auf die im Archiv erscheinenden Abhandlungen bleibt
der Verlagshandlung auf 4 Jahre gewahrt.
Von jedem Beitrag erhält der betr. Mitarbeiter 15 Separat-Abzüge,
ohne besondere Bestellung gratis; weitere Separat-Abzüge werden mit
15 Pfg. pro einzelnen Druckbogen berechnet, sind jedoch spätestens bei
Rücksendung der Correctur zu bestellen. Die Separat- Abzüge können dem
Verfasser nicht vor Ausgabe des Heftes, in welchem die betr. Abhandlung
erscheint, zugeschickt werden.
Recensionsexemplare sind an Herrn Professor Dr. F. Stoerk in
Greifswald oder an die Verlagshandlung direct per Post franco einzusenden.
Strassburg i. E. Greifswald.
Professor Dr. P. Laband. Professor Dr. FE‘. Stoerk.
Freiburg i. B.
Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr.
Notiz für den Buchbinder:
Beim Binden sind die Seiten I—XIX unmittelbar hinter dem Bandtitel einzufügen.