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begründete Beschwerden des Handelsstandes hervorgerufen wurden,
welchen auch von unbefangener Seite in verschiedenen Punkten
beigestimmt werden musste!!. Dieser Umstand war von wesent-
lichem Einfluss auf die in den Jahren 1857—1861 gepflogenen
Verhandlungen der Nürnberger und der Hamburger Konferenzen
zur Herstellung eines deutschen Handelsgesetzbuchs ?. Wenn auch
an der bei der zweiten Lesung des Entwurfs (Protokolle 8. 1230 ff.)
hervorgetretenen Absicht, den Eisenbahnen Aenderungen an den
handelsgesetzlichen Vorschriften über das Frachtgeschäft gänzlich
zu untersagen'?, in Folge lebhafter Remonstrationen der Eisen-
bahnverwaltungen, bei der dritten Lesung'* nicht festgehalten
wurde, so ist doch die sog. „Vertragsfreiheit“, d. h. die thatsäch-
liche Autonomie der Eisenbahnen durch die schliesslich an-
genommene Fassung der betreffenden Vorschriften des allgemeinen
deutschen Handelsgesetzbuchs wesentlich beschränkt worden '°.
Hierdurch rechtfertigt sich der Ausdruck „Autonomie“, der in dieser erweiterten
Bedeutung für das erwähnte Verhältniss allgemein angewendet wird. In
ähnlichem Sinne auch HäÄnet, Deutsches Staatsrecht (1890) I, S. 640 Anm. 3.
11 S. namentlich die Denkschriften der Handels- und Gewerbekammern
von München, Augsburg, Dresden etc. an die Nürnberger Kommission zur
Berathung des Handelsgesetzbuchs. Vgl. hierüber GoLDSCHMIDT in seiner Zeit-
schrift IV, S. 573, 607 ff., 642, und W. Kocna, am gleichen Ort VIII, S. 408 ff.
12 Protokolle der Kommission zur Berathung eines Allgemeinen deut-
schen Handelsgesetzbuchs, im Auftrage dieser Kommission herausgegeben
von J. Lutz, kgl. bayer. Bezirksgerichtsrath und erstem Sekretär der Kom-
mission, Würzburg 1858ff. Verhandlungen über die Entwürfe eines All-
gemeinen deutschen Handelsgesetzbuches und eines Einführungsgesetzes zu
demselben in beiden Häusern des (preussischen) Landtages. Berlin 1861.
Ueber den Verlauf der Nürnberger etc. Konferenzen vgl. namentlich
v. Hann, Kommentar zum Handelsgesetzbuch, 3. Aufl, Bd. I, 8. 9ff.;
GoLpscHMmiDt, Handbuch des Handelsrecht, 2. Aufl., Bd. I, S. 84ff., Tuör.,
Handelsrecht, Bd. I, S. 65 ff.
18 Vgl. W. Koc#, Deutschlands Eisenbahnen II, S, 329—331 zu Art. 376
des Entwurfs zweiter Lesung.
14 Prot. S. 489 ff., 4778ff.
15 Dieser bei der dritten Lesung getroffene Ausgleich zwischen den
Interessen des Handelsstandes und der Eisenbahnen beruht auf den Beschlüssen