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schliesslich doch einmal kommen. muss, nämlich im Prinzip einer
organisch-logischen Ordnung eines Rechtsverfahrens nach dem
Legalitätsprinzip, welches unbegrenzte, von allen Verwaltungs-
rücksichten freie Strafgesetzvollziehung durch die Staatsanwaltschaft
als eine reine Justizbehörde, die unabhängig wie die Richter nur
unter die „Autorität der Gesetze“ gestellt wird, fordert. Nam-
hafte Autoritäten, wie MITTERMAIER, H. A. ZACHARIÄ, GLASER,
v. HOLTZENDORFF, HEINZE, vV. SCHWARZE, GEYER, namentlich
H. v. Meyer, „Die Parteien im Strafprozess“, 1889, 8. 28 u.a. m.,
auch zahlreiche Artikel in Zeitschriften und Kritiken in Zeitungen
von Fall zu Fall erkennen in der fehlerhaften Organisation der
Parteivertretung im Strafverfahren eine Halbheit, welche alle jene
Missgriffe verursacht, die das Vertrauen zur Strafrechtspflege, un-
geachtet ihrer Sicherung durch Mündlichkeit und Oeffentlichkeit,
jener beliebten Stichworte der Reformbestrebungen seit 1848,
untergraben.
Verfasser ist seit seiner 1856 in Reyscher’s Zeitschrift für
deutsches Recht XVI, S. 254—316 und S. 376-410 veröffent-
lichten Arbeit: „Die öffentliche Anklage in Deutschland“, woran
sich die Monographie: „Das Strafverfahren in seinen leitenden
Grundsätzen und Hauptformen“, Jena 1858, Mauke’s Verlag, und
1859 die im Verlag von Breitkopf & Härtel in Leipzig erschienene
Schrift: „Der fiskalische Strafprozess oder ein ÖOffizialverfahren in
der Form des kontradiktorischen Untersuchungsprozesses“, an-
schloss, bestrebt gewesen, die Nothwendigkeit einer organisato-
rischen Umgestaltung des Strafverfahrens bis auf den heutigen
Tag und für die Zukunft nachzuweisen. Ganz besonders aber in
den letzten Jahren hat er nach langjährigen eigenen und fremden
Erfahrungen seine Anschauung von jener Nothwendigkeit im Zu-
sammenhang mit dem konstitutionellen Staatsprinzip be-
festigt! und darzuthun versucht, wie die Organisation der heutigen
! Gerichtssaal Bd. 47, S. 282—345: „Staat und Gesellschaft in der
Strafrechtspflege“ ; ferner die Schrift: „Die Staats- und Gesellschaftsvertretung