Full text: Archiv für öffentliches Recht.Elfter Band. (11)

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nungen ablegen. Besonders empfehlenswerth erscheint das schottische 
System der jährlichen Revision durch den Gerichtsrechnungsführer; 
eine ähnliche Einrichtung sollte man auch in England einführen. 
Bezüglich aller unter gerichtlicher Kontrolle ausgeführten trusts 
müsste der amtliche Rechnungsführer jederzeit dem Gerichte Vor- 
stellungen machen dürfen, und ihm müsste jederzeit gerichtsseitig 
aufgegeben werden können, die Ausführung einer trust zu prüfen 
und darüber zu berichten. 
Es würde nicht bloss unnöthig sein, sondern könnte üble 
Folgen haben, wenn man das von der Kommission vorgeschlagene 
System obligatorisch machen wollte. Die Konstituenten der trusts 
und ferner die trustees selbst müssen allerdings Ausführung der 
trusts unter gerichtlicher Kontrolle beantragen können, einen An- 
trag, welchen das Gericht in der Lage sein müsste, ablehnen zu 
können; eine gleiche Antragsbefugniss würde den benefiziarisch 
Berechtigten einzuräumen sein. Aber auch im letzteren Falle 
dürfte dem gerichtlichen Ermessen keine Schranke gezogen werden. 
Das Gericht würde ferner in der Lage sein müssen, jede Bestellung 
nach Ermessen widerrufen zu können. 
Zur Regelung des gerichtlichen Verfahrens müssten endlich 
Gerichtsvorschriften erlassen werden, von denen nach Ansicht der 
Kommission viel abhängen wird. Abgesehen von Fällen, wo es 
sich absolut nicht vermeiden lässt, würde die Möglichkeit eines 
Prozessirens auf Kosten der trust-Masse auszuschliessen sein; 
ferner dürfte der trustee nur wirklich unvermeidbare Auslagen er- 
stattet erhalten. Die Gerichtsvorschriften werden von dem Lord- 
kanzler in Verbindung mit dem Schatzamt zu erlassen sein, 
In Ausführung dieser Vorschläge dürfte ein legislatorisches 
Einschreiten mit Bezug auf England und Wales am Platze sein. 
Seit der Abstattung dieses Berichts hat sich in England ein 
Kabinetswechsel vollzogen, welcher die Frage nahe legt, wie die 
neue Regierung sich zu der dem Bericht zu Grunde liegenden 
Frage verhalten wird. Es dürfte in dieser Beziehung daran zu
	        
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