Full text: Archiv für öffentliches Recht.Elfter Band. (11)

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erinnern sein, dass die Regierung, welche im Jahre 1890 den 
Entwurf betr. Einführung eines amtlichen trustee unterbreitete, 
mit der heutigen Regierung identisch ist und dass der jetzige Lord- 
kanzler, dessen Gutachten oben mitgetheilt wurde, sich für eine 
Reform ausgesprochen hat. 
Indessen, selbst wenn die im Bericht niedergelegten Vor- 
schläge noch längere Zeit unausgeführt bleiben sollten, dürften 
die vorstehenden Mittheilungen nicht ohne Interesse sein. Unter 
den benefiziarisch Berechtigten befinden sich sehr häufig Personen, 
welche mit den englischen Rechtsverhältnissen weniger vertraut 
sind. Ihnen dürfte der Kommissionsbericht insofern willkommen 
sein, als derselbe ermöglicht, den Umfang des heutigen Schutzes 
ihrer benefiziarischen Rechte zu ermessen, um ganz davon ab- 
zusehen, dass vereinzelt Fälle vorkommen, wo auf dem Kontinent 
domizilirte Personen zu trustees bestellt werden, die trust-Gelder 
sich auf dem Kontinent befinden und in Folge dessen kontinentale 
Gerichte in die Lage kommen, sich mit englischen trusts und 
trustees beschäftigen zu müssen. 
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