Full text: Archiv für öffentliches Recht.Elfter Band. (11)

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lagen, völkerrechtliche Verträge etc. FISCHER sagt fast wörtlich 
mit BORNHAK übereinstimmend: „Wie sollte auch Preussen dazu 
kommen, ein Marine- oder Post- oder Telegraphen-Gesetz aus- 
zuarbeiten und dem Bundesrate vorzulegen, für deren (sic) Vor- 
arbeiten es überhaupt keine Organe hat, und welche Weiterungen 
müssten entstehen, wenn zuerst das preussische Staatsministerium 
ein die Militärorganisation betreffendes Gesetz beriete und danach 
zu Tage käme, dass es in dieser Form für Bayern etc. militärische 
Unmöglichkeiten enthielte. (!) Da dem Kaiser allein die Führung 
der eigentlichen Regierungsgeschäfte, die gesamte Reichsregierung 
im engeren Sinne obliegt, so gehört zu seiner Thätigkeit not- 
wendig auch die Vorbereitung der wichtigeren Reichsgesetze; und 
der Reichskanzler hat demnach dafür zu sorgen, dass entsprechende 
Vorlagen vorhanden sind, wenn der Kaiser den Bundesrat ein- 
beruft. Zu diesem Zwecke erst bei den Einzelnstaaten hausieren 
(sic) zu gehen und sie um Einbringung von Vorlagen zu ersuchen, 
dazu kann er vernünftigerweise nicht genötigt werden.“ — 
Und doch steht in derselben preisgekrönten FiscHErschen- 
Studie*° an anderer Stelle: „Naturgemäss und thatsächlich geht die 
erste Anregung zu allen das Reichsheer betreffenden Anordnungen 
und namentlich zu Reichsmilitärvorlagen vom preussischen Kriegs- 
ministerium aus. Bis zum Jahre 1890 pflegte der Kriegsminister 
vor Einholung der kaiserlichen Genehmigung zur Ausarbeitung 
eines Gesetzentwurfs sich des Einverständnisses des Reichskanzlers 
und preussischen Ministerpräsidenten zu versichern (zit. Kabinets- 
ordre vom 8. Sept. 1852). (xegenüber dem Reichskanzler ist er 
„streng genommen“ auch heute noch dazu genötigt. Dann setzt 
sich der Kriegsminister zunächst mit den übrigen deutschen 
Kriegsministern in Verbindung, um deren Wünsche kennen zu 
lernen. Bezüglich der finanziellen Seite tritt er dann mit dem 
48 Mit deren Ausführungen erklärt sich die Rezension in der Münchner 
Allg. Zeitung 1895, Beilage 60, vollständig einverstanden, obwohl sie den oben 
(Anm. 41) zitierten Darlegungen direkt widersprechen. 
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