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vor. Auf Grund des ihm zugebrachten Materials bereitet dann
der Advokat den Prozess für die mündliche Verhandlung vor und
studiert die einschlägigen Rechtsfragen.
Die Aufgabe der Advokatur besteht in dem Schutze der
Individalrechte. Dazu bedarf sie der Freiheit und Unabhängig-
keit. Sie könnte diese ihre Aufgabe nicht in der richtigen Weise
erfüllen, wenn sie genöthigt wäre, auf einen höheren Willen Rück-
sicht zu nehmen. Daraus ergibt sich, dass auf die Besetzung
der Advokatenstellen weder die Justizverwaltungsbehörden noch
die Gerichte irgend welchen Einfluss ausüben dürfen. Diese Frei-
heit ist aber keine unbegrenzte!” Es muss gegen das Ein-
dringen unfähiger und unlauterer Elemente eine Garantie vor-
handen sein. Deshalb wird zur Aufnahme in die Advokatur ein
gewisser Grad von Rechtskenntnissen und persönlicher Ehren-
haftigkeit verlangt. Ob Beides vorhanden ist, darüber entscheidet.
die Advokatenkorporation selbst, wie sie denn auch zur Barre
beruft '?.
reiten als Ankläger den Belastungs- und als Vertreter des Angeklagten den
Entlastungsbeweis vor. Zu diesem Zwecke verhören sie Zeugen zu Protokoll,
nehmen Augenschein auf und treffen sonstige Vorbereitungen. LIEPMANN,
Das Vorverfahren im englischen Strafprozess in der Zeitschrift für die ge-
sammte Strafrechtswissenschaft Bd. VI, S. 457 Note 132.
= In Frankreich existirt übrigens eine sehr starke Strömung auf
völlige Freiheit der Advokatur. Vgl. darüber Reformes professionnelles
S.36 Note 1.
13 Nach Absolvirung der vorgeschriebenen Mahlzeiten (Note 10) und
lem Bestehen der festgesetzten Prüfungen findet in England durch die
Vorsteher der Innungen (Benchers) die Berufung zur Barre statt. Die Ad-
vokaten zerfallen dort in zwei Klassen: Barrister und Quen Counsels, welche
aus den Barristern entnommen und allein zum Richteramt berufen werden
können. Sie sind an Stelle der Serjeants at law getreten und geniessen
gewisse Vorrechte, u. A. haben sie vor Gericht beim Vortrag ihrer Sachen
den Vortritt vor den Barristern. In Frankreich findet nach Ablauf der
dreijährigen Stagezeit (Note 10) durch den Rath der Advokaten (conseil) die
Eintragung der Stagiaire in das Tableau der Advokaten statt. Man gebraucht
für dieses Aufnahmerecht der Korporation die Phrase: „L’ordre est maitre
souverain de son tableau*“. '