Full text: Archiv für öffentliches Recht.Elfter Band. (11)

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Ueber die rechtliche Natur eines mehreren Staaten 
gemeinsamen Geldes. 
Von 
Dr. Karı HELFFERICH in Neustadt a. d.H. 
Seitdem das Geld aufgehört hat, ein blosser Tauschgegen- 
stand, also lediglich ein volkswirtschaftlicher Begriff zu sein, 
seitdem sich die Gesetzgebung des Geldes bemächtigt hat und da- 
durch das Geld ein juristischer Begriff geworden ist, hat im 
normalen Falle jeder Staat sein eigenes Geld. Während in der 
ersten Hälfte des Mittelalters, wo der juristische Charakter des 
Geldes noch ganz unentwickelt war, das Münzwesen der euro- 
päischen Kulturstaaten einen stark internationalen Charakter hatte, 
während sich damals besonders der Grosshandel internationaler 
Goldmünzen, wie der Bezants, der Florenen und Dukaten be- 
diente, welche lediglich die volkswirtschaftlichen Funktionen des 
Geldes verrichteten, ohne durch die Gesetzgebung dazu bestimmt 
zu sein und ohne überhaupt juristisch erfassbare Eigenschaften 
zu besitzen, werden in unserer Zeit auch die volkswirtschaftlichen 
Aufgaben des Geldes so gut wie ausschliesslich von dem durch 
die staatliche Gesetzgebung geschaffenen Gelde erfüllt. Da jeder 
souveräne Staat seine eigene (fesetzgebung hat, da das moderne 
Geld ein Produkt der staatlichen Gesetzgebung ist, ist es die 
Regel, dass verschiedene Staaten verschiedenes Geld haben. Was
	        
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