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werbs- und Wirthschaftsgenossenschaften vom 1. Mai 1889, im September
desselben Jahres hatten die auf dem Gebiete des Genossenschaftswesens
rühmlichst bekannten Verfasser die erste Auflage ihres Kommentars zu diesem
Gesetze veröffentlicht. Natürlich konnten sie daher weder die übrige gleich-
zeitig erschienene Litteratur noch gerichtliche Entscheidungen berücksichtigen.
Gleichwohl fand die scharfsinnige Arbeit die gebührende Anerkennung und
übernahm vielfach die Führung der Praxis. In der nun vorliegenden, be-
deutend vermehrten zweiten Auflage sind aueh jene Lücken nachgeholt, die
Kommentare von PROEBST, MAURER und JOEL, sowie die sonstige genossen-
schaftliche Litteratur berücksichtigt. Ebenso ist die Praxis genau verfolgt
worden, wobei der Arbeit zu gute kam, dass ihrem zweiten Verfasser als
erstem Sekretär der Anwaltschaft des allgemeinen Verbandes der deutschen
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften auch die nicht in Sammlungen
und Zeitschriften veröffentlichten Entscheidungen der Gerichte und Behörden
zugänglich waren. Praxis und Wissenschaft werden in genossenschaftsrecht-
lichen Fragen dieses Buch nicht mehr entbehren können.
Greifswald. Frommhold.
Rechtsprechung der höheren und höchsten deutschen Gerichts-
höfe über Prozessbevollmächtigte und Rechtsanwälte, zu-
sammengestellt von weiland Theodor Hergenhahn, Oberlandesgerichts-
rat a.D. Herausgegeben von Gerichtsassessor OrTto Eccıus. Hannover,
Helwingsche Verlagsbuchhandlung, 1894.
Die vorliegende Sammlung mag insoferne Manchem willkommen sein,
als sie ein reichhaltiges Entscheidungsmaterial zusammenstellt, das nicht
durchweg jedem leicht zugänglich oder zur Hand sein wird. Allerdings ist
bei ihrer Benutzung Vorsicht geboten — sowohl was die Vollständigkeit des
Materials angeht, als auch das Verhältnis der einzelnen Entscheidungen zu
einander, das nicht hervorgehoben wird, wie endlich die Genauigkeit der
formulierten Grundsätze, die übrigens der Leser dadurch zu kontrolieren in
Stand gesetzt ist, dass die Entscheidungen, woraus sie entnommen sind, aus-
führlich mitgeteilt werden. Weismann.
Dr. Wilh. Cahn, Das Reichsgesetz über die Erwerbung und den
Verlust der Reichs- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni
1870. Zweite vermehrte und verbesserte Auflage, Berlin, J. Gutten-
tag, 1896. 12 M.
Das Werk, dessen erstem Erscheinen ein voller wissenschaftlicher und
praktischer Erfolg zuteil geworden ist, liegt nunmehr in erneuter Auflage, in
manchen Stücken verbessert, in vielen gewissenhaft revidiert, vor. Das
Reichsgesetz hat llmählich in den fünfundzwanzig Jahren seines Bestandes die
- Rechtsprechung: in allen ihren Zweigen durchdrungen, es hat durch kon-
zentrisch von verschiedenen Punkten des Reichs- und Staatsorganismus aus-