Full text: Archiv für öffentliches Recht.Elfter Band. (11)

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werbs- und Wirthschaftsgenossenschaften vom 1. Mai 1889, im September 
desselben Jahres hatten die auf dem Gebiete des Genossenschaftswesens 
rühmlichst bekannten Verfasser die erste Auflage ihres Kommentars zu diesem 
Gesetze veröffentlicht. Natürlich konnten sie daher weder die übrige gleich- 
zeitig erschienene Litteratur noch gerichtliche Entscheidungen berücksichtigen. 
Gleichwohl fand die scharfsinnige Arbeit die gebührende Anerkennung und 
übernahm vielfach die Führung der Praxis. In der nun vorliegenden, be- 
deutend vermehrten zweiten Auflage sind aueh jene Lücken nachgeholt, die 
Kommentare von PROEBST, MAURER und JOEL, sowie die sonstige genossen- 
schaftliche Litteratur berücksichtigt. Ebenso ist die Praxis genau verfolgt 
worden, wobei der Arbeit zu gute kam, dass ihrem zweiten Verfasser als 
erstem Sekretär der Anwaltschaft des allgemeinen Verbandes der deutschen 
Erwerbs- und Wirtschaftsgenossenschaften auch die nicht in Sammlungen 
und Zeitschriften veröffentlichten Entscheidungen der Gerichte und Behörden 
zugänglich waren. Praxis und Wissenschaft werden in genossenschaftsrecht- 
lichen Fragen dieses Buch nicht mehr entbehren können. 
Greifswald. Frommhold. 
Rechtsprechung der höheren und höchsten deutschen Gerichts- 
höfe über Prozessbevollmächtigte und Rechtsanwälte, zu- 
sammengestellt von weiland Theodor Hergenhahn, Oberlandesgerichts- 
rat a.D. Herausgegeben von Gerichtsassessor OrTto Eccıus. Hannover, 
Helwingsche Verlagsbuchhandlung, 1894. 
Die vorliegende Sammlung mag insoferne Manchem willkommen sein, 
als sie ein reichhaltiges Entscheidungsmaterial zusammenstellt, das nicht 
durchweg jedem leicht zugänglich oder zur Hand sein wird. Allerdings ist 
bei ihrer Benutzung Vorsicht geboten — sowohl was die Vollständigkeit des 
Materials angeht, als auch das Verhältnis der einzelnen Entscheidungen zu 
einander, das nicht hervorgehoben wird, wie endlich die Genauigkeit der 
formulierten Grundsätze, die übrigens der Leser dadurch zu kontrolieren in 
Stand gesetzt ist, dass die Entscheidungen, woraus sie entnommen sind, aus- 
führlich mitgeteilt werden. Weismann. 
Dr. Wilh. Cahn, Das Reichsgesetz über die Erwerbung und den 
Verlust der Reichs- und Staatsangehörigkeit vom 1. Juni 
1870. Zweite vermehrte und verbesserte Auflage, Berlin, J. Gutten- 
tag, 1896. 12 M. 
Das Werk, dessen erstem Erscheinen ein voller wissenschaftlicher und 
praktischer Erfolg zuteil geworden ist, liegt nunmehr in erneuter Auflage, in 
manchen Stücken verbessert, in vielen gewissenhaft revidiert, vor. Das 
Reichsgesetz hat llmählich in den fünfundzwanzig Jahren seines Bestandes die 
- Rechtsprechung: in allen ihren Zweigen durchdrungen, es hat durch kon- 
zentrisch von verschiedenen Punkten des Reichs- und Staatsorganismus aus-
	        
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