Full text: Archiv für öffentliches Recht.Elfter Band. (11)

Noch ein Wort zur Methodik des öffentlichen Rechts. 
  
Handbuch des öffentlichen Rechts der Gegenwart. 
Herausgegeben von 
H. v. Marquardsen und M. von Seydel. 
  
1. Einleitungsband, herausgeg. von Max v. Neydel. Fünfte Abtheilung. 
Theoretische Statistik, bearbeitet von Dr. Georg v. Mayr, Kaiserl. 
Unterstaatssekretär z. D., Professor an der Kaiser-Wilhelms-Universität 
Strassburg. (SS. VIILu. 202.) Preis M.5.—. Freiburg i. Br. und Leipzig, 
Akademische Verlagsbuchhandlung von J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) 1895. 
2. Das Staatsrecht des Königreichs Preussen, von Dr. Karl Freih. 
v. Stengel, Professor an der Universität München. (SS. XI u. 586.) 
Preis M. 15.—. Freiburg i. Br. und Leipzig, Akademische Verlagsbuch- 
handlung von J. C. B. Mohr (Paul Siebeck) 1894.. 
3. Das Staatsrecht des Königreichs Württemberg, von Dr. Ludwig 
Gaupp. 2. Aufl. (SS. X u. 423.) Preis M. 11.—. Freiburg i. Br. und 
Leipzig, Akademische Verlagsbuchhandlung: von J. ©. B. Mohr (Paul 
Siebeck) 1895. 
4. Das Staatsrecht des Grossherzogthums Baden, von Dr. Friedrich 
Wielandt, Präsident des Grossh. Bad. Verwaltungsgerichtshofes. (SS. XI 
u. 845.) Preis M. 9.—. Freiburg i. Br. und Leipzig, Akademische Ver- 
lagsbuchhandlung von J. ©. B. Mohr (Paul Siebeck) 1895. 
Fragen der Methodik gehören zu denjenigen, welche den Denker — 
er mag sich zu den „einsamen“ oder zur grossen Gruppe der „herrschenden“ 
zählen — mit Gewalt erfassen, sie zwingen ihn mit unwiderstehlicher Kraft 
und bestimmen seine fachliche Empfänglichkeit, wie sein kritisches Urtheil. 
Sie machen einseitig und verbinden doch wieder alle einzelnen Erscheinungen 
zu einer Gesammtheit von Daten, die sich alle aus einem Punkte heraus er- 
klären lassen. Man wird sich an der Stelle gewahr, dass es auch eine theo- 
retische Leidenschaft giebt und ich fühle die meinige immer wieder geweckt, 
wenn ich eine Reihe verwandter Publikationen auf das methodische Problem 
hin zu prüfen in die Lage komme. Auch im: vorliegenden Falle fachlicher 
Würdigung einer Reihe innerlich verbundener Werke fühle ich mich im 
Banne jener Anschatungsweise und gebe meinen Gedanken freien Lauf, selbst 
auf die Gefahr hin, wieder einmal das Problem der „Methodik des 
öffentlichen Rechts“ und wieder einmal vergeblich aufgerollt zu haben. 
Seit LaBanp’s Staatsrecht des Deutschen Reichs hat keine litterarische 
Erscheinung so wesentlich zur Belebung und Förderung der fachlichen Arbeit 
im Gebiete des öffentlichen Rechts beigetragen, wie das grosse Sammelwerk, 
dessen Fortschritte und theilweise Erneuerung wir mit vorliegenden. Zeilen
	        
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