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nicht mehr von der Zugehörigkeit zu der gesetzlichen Kranken-
versicherungsstelle, so besorgt die letztere auch für die bisherigen
Hülfskassenmitglieder die Markenklebung mit und wird zugleich
durch den Zuwachs mit seinen besseren Gresundheitsverhältnissen
finanziell entlastet. Auch böte diese Umgestaltung den grossen
Nutzen, dass man gerade die Führer der Arbeiterschaft, welche
in den einzelnen Orten jetzt sehr oft als Vorstandsmitglieder der
Hülfskassen eine Rolle spielen, zu gemeinsamer, positiver Arbeit
mit den Arbeitgebern bei der Versicherung heranziehen könnte,
ähnlich wie es in Lohnstreitigkeiten seit fünf Jahren in den Ge-
werbegerichten geschieht. Die Achtung vor dem ehrlichen Geg-
ner, das Gefühl, dass trotz des Trennenden eine Menge von
Berührungspunkten sich finden, werden das Vertrauen auf eine
friedliche Lösung der gegenwärtig zwischen Arbeitgebern und
-Nehmern vorhandenen Hauptstreitfragen allmählich wieder in
weiteren Kreisen aufkommen lassen.
Nun wird der Befürwortung des Einzugsverfahrens freilich
entgegengehalten, dass sich dasselbe, wie schon die Motive a.a. O.
bemerkten, in vielen Gegenden nicht anwenden lasse, weil die
Zahl der Krankenversicherungspflichtigen eine zu geringe sei.
Es verbleibe dann die Last der Beitragserhebung den Gemeinde-
behörden für einen übergrossen Rest von Personen aus der Ge-
meindekrankenversicherung, aus Hülfskassen, aus den noch nicht
vom Krankenversicherungszwange erfassten Betrieben u. s. w.
Aber dieser Einwand ist nicht durchschlagend. An Stelle
der Gemeindekrankenversicherung können und sollen Ortskranken-
kassen gesetzt werden, welche mehr als jene leisten müssen (Be-
messung des Krankengeldes nach dem wirklichen Lohndurchschnitt
statt nach dem ortsüblichen Tagelohne gewöhnlicher Arbeiter,
Unterstützung von Erwerbslosen und Wöchnerinnen, Sterbegeld),
welche mehr leisten können (Krankengeld bis zu °/s des Liohns,
längere Dauer des Bezuges etc.), und der Selbstverwaltung, also
der Bethätigung des Eifers und Interesses der Betheiligten, das
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