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vom Jahre 1886 findet sich die Bemerkung — nach Beschreibung,
wie in Hildesheim die Sache geordnet worden —:
„Wir messen nach den hier gemachten Erfahrungen der
Einrichtung des Waisenrathes nach den verschiedensten Rich-
tungen hin eine hohe Bedeutung bei, können aber allerdings
uns der Wahrnehmung nicht verschliessen, dass anderer Orten
sie sich sehr wenig entwickelt haben, ja grösstentheils ein-
geschlafen zu sein scheinen“ u. s. w. u. 8. w.
Auch auf der Jahresversammlung des Deutschen Vereins für
Armenpflege und Wohlthätigkeit im Mai 1893 in Görlitz? wurde
die Frage der Waisenräthe gestreift. Während hier Beigeordneter
ZIMMERMANN-Köln sich dahin vernehmen liess:
„Mit dem Waisenrathe werden Sie ein genügendes Resultat,
wenigstens in grösseren Städten, nie erzielen und können auch
die ja wiederholt in letzter Zeit gemachten Versuche, die letz-
tere Einrichtung einer gedeihlichen Wirksamkeit entgegen-
zuführen, aus naheliegenden Gründen ein anderweites Ergebniss
nicht herbeiführen“,
erwähnte Stadtrath BRINKMANN-Königsberg die besseren Erfah-
rungen, die er auf diesem Felde gemacht; es ging aber aus seinen
Worten unwiderleglich hervor, dass eine regere Theilnahme der
Mitglieder des Waisenrathes erst von dem Augenblicke an be-
gonnen hat, wo sich der Königsberger Waisenratb selbst ein
Mehreres an Kompetenz zugesprochen hat, als ihm durch die
Vormundschaftsordnung zugetheilt ist. Er sagte:
„Es war in der Geschäftsanweisung den Waisenräthen ganz
ausdrücklich verboten, sich um mehr als das allgemeine Wohl-
befinden ihrer Schützlinge zu bekümmern; und das entspricht
ja auch dem Wortlaut unserer preussischen Vormundschafts-
ordnung. — Ich liess mir nun von mehreren anderen Städten
® Siehe Heft 17 der Schriften des deutschen Vereines für Armenpflege
und Woblthätigkeit.