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minder wird das Ziehkind selbst,” — dafern es mit zur Stelle
gebracht worden — vom Ziehkinderarzte in Gegenwart der eben-
falls zur Stelle befindlichen Pflegerinnen auf seinen Gesundsheits-
zustand untersucht und derjenigen Pflegerin, in deren Bezirk die
Zueheltern wohnen, zur ferneren Kontrole überwiesen. Desgleichen
erhalten dabei die Zieheltern das Ziehkinderbuch ausgehändigt,
welches einen Abdruck des Ziehkinderregulatives, sowie der In-
struktion über die Behandlung des Kindes enthält, werden auch
vom Arzte, wenn nöthig, mit besonderer Anweisung über die
Behandlung des Kindes versehen.
Neben dieser erstmaligen Untersuchung des Kindes und den
dann noch stattfindenden wöchentlichen Besuchen des Arztes und
der Pflegerin sind noch halbjährige Vorführungen der Ziehkinder
eingerichtet, zu denen die Zieheltern besonders geladen werden.
Dieselben bieten die Gewähr, dass diese Kinder — da sie doch
vom Arzte bei seinen Besuchen sehr oft nicht angetroffen werden
— wenigstens zweimal im Jahre einer genauen Untersuchung
unterliegen. Bei diesen Versammlungen wird auch in einem be-
sonderen Actus die Vertheilung der an besonders pflichtgetreue
Zieheltern verliehenen Geldprämien und DBelobigungen vor-
genommen.
Es erübrigt eine kurze Darstellung des Verfahrens in den
beiden anderen Zweigen der Kinderfürsorge.
Nach beiden Richtungen hin ist unsere Armenverwaltung
eine überzeugte Anhängerin der Familienpflege. Unser jetziges
Waisenhaus ist nur eine Durchgangsstation, auf welcher die
Kinder so lange verbleiben, bis sie in Familien untergebracht
werden. In Ansehung der Familienpflege nun ist das Vorgehen
je nach den Verhältnissen wiederum ein zweifaches. Für die
Familienpflege in der Stadt selbst und in den nächstgelegenen
Vororten, wo zumeist die Kinder untergebracht werden, bei denen
die öffentliche Fürsorge nur eine voraussichtlich bald vorüber-
gehende ist, wird die Aufsicht und Kontrole durch den Waisen-