Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zwölfter Band. (12)

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sätze für den englischen Praktiker wertvoll zu machen. Das LEsk£-LoEweEn- 
FeLdsche Werk ist zur Zeit noch ein Werk für den deutschen Praktiker; 
es bedarf indessen nur einer weiteren Ausarbeitung, um dem Werke eine 
wirkliche internationale Bedeutung zu verschaffen und den Inhalt mit dem 
Titel mehr und mebr in Einklang zu bringen. 
Der Anhang „Vollmachtsformulare“ enthält eine Reihe sorgfältig aus- 
gearbeiteter Formulare, welche ohne Zweifel sehr nützlich sein werden, so 
oft die Integrität der zu bevollmächtigenden Person über allen Zweifel er- 
haben steht, und diese Thatsache im Auslande bekannt ist. Letzteres ist 
indessen im internationalen Verkehr keineswegs immer der Fall. Es wird 
höchst schwer fallen, auch nur eine einzige Person in England zu finden, 
welche geneigt wäre, Vollmachten, wie sie der Anhang giebt, zu zeichnen. 
Die Herausgeber hoffen, zugleich auch der Wissenschaft von einigem 
Nutzen zu sein. Man könnte zweifelhaft sein, ob überhaupt ein Werk, wie 
das vorliegende, wissenschaftliche Tendenzen verfolgen darf; die einzelnen 
Mitarbeiten haben jedenfalls mit Recht fast ausschliesslich die Bedürfnisse 
der Praxis im Auge gehabt. 
Es wird mit dem Wunsche zu schliessen sein, dass das neue Werk 
immer mehr seinem Titel gerecht werden möge. Die Herausgeber haben 
bereits in der ersten Auflage so viel Brauchbares und Tüchtiges geschaffen, 
dass wohl mit Bestimmtheit erwartet werden darf, dass keine Mühe und 
Arbeit gescheut werden wird, um das Werk in allen Einzelheiten vollkommen 
zu gestalten. 
London. Dr. C. H. P. Inhülsen. 
Jettel, Dr. Emil, Sektionsrath im K. u. K. Ministerium des Kaiserlichen 
Hauses und des Aeusseren. Handbuch des internationalen 
Privat- und Strafrechtes mit Rücksicht auf die Gesetz- 
gebungen Oesterreichs, Ungarns, Kroatiens und Bosniens. 
Wien und Leipzig, Braumüller, 1893. Gr. 8. XV und 344 S. mit 
1 Tab. 8 Mk. 
Der Verfasser giebt eine umfassende Bearbeitung des internationalen 
Privat- und Strafrechts auf der Grundlage des positiven, in der österreichisch- 
ungarischen Monarchie geltenden Rechts. Er füllt damit eine Lücke der 
österreichischen Literatur aus, deren Hauptwerke auf dem einschlägigen Ge- 
biete — das Handbuch von VESQuE-PÜTTLINGEN und STARR, Nachlassbehand- 
lung der Ausländer in Oesterreich (in zweiter Auflage erschienen als „Rechts- 
hilfe in Oesterreich gegenüber dem Auslande“) — bei der zunehmenden 
Entwicklung des internationalen Verkehrs dem Bedürfnisse der Praxis 
keineswegs mehr genügten. 
Der Inhalt des Buches umfasst neben einer Einleitung, in welcher der 
Begriff und die Entwicklung des internationalen Privatrechts, die Anwen- 
dung und der Beweis fremden Rechtes, die Rechtsgebiete in Oesterreich-Ungarn 
Archiv für Öffentliches Recht. XII. 1. g+%
	        
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