— 201 —
versteht dagegen im engeren Sinne darunter nur solche „Grundeigen-
thümer, deren früher unter ein und derselben Souveränität gelegene
Besitzungen ‘in Folge von Gebietsveränderungen verschiedenen Sou-
veränitäten unterstellt, und denen desshalb wohl durch Staatsverträge
besondere Vergünstigungen gewährt sind“, „sujets mixtes?*, „sujets
mixtes A l’&gard de proprietes“ 3, „sujets mixtes quant aux?*, „subditi
secundum quid°“. Die letzteren sind jedoch nur Angehörige eines
Staates und nur in gewissen privatrechtlichen Beziehungen der
Gebietshoheit eines anderen unterworfen®, können daher füglich aus
dieser Betrachtung weggelassen werden.
Unsere Absicht ist es, diejenigen Individuen in’s Auge zu
fassen, welche gleichzeitig mehr als eine, von einander unabhängige
Staatsangehörigkeit haben. Daher würden von vornherein die
Fälle einer doppelten, sich ergänzenden Staatsangehörigkeit aus-
zuscheiden sein, wie sie sich in einem Bundesstaate als nothwendige
Folge dieses Gebildes ergiebt, wie im Deutschen Reich, der
Schweiz und der Nordamerikanischen Union, wo neben dem Bürger-
recht des Gesammtstaates als Korrelat das Bürgerrecht des Einzel-
staates besteht’.
Die Doktrin hat für den unserer Betrachtung zu Grunde
liegenden (Gegenstand verschiedene Termini technici aufgestellt.
Von allen diesen ist wohl der von WeEıss gebrauchte „cumul des
gleichzeitige Staatsangehörigkeit in mehreren deutschen Bundesstaaten, Leip-
zig 1888, S. 10. — Marrıtz, Das Recht der Staatsangehörigkeit im inter-
nationalen Verkehr (in Hirth’s Annalen des Deutschen Reichs, Jahrg. 1875
S. 807). — HEFFTER, Das europäische Völkerrecht der Gegenwart, 7. Aus-
gabe 1882, Berlin, S. 131.
?2 Bar, Theorie und Praxis des internationalen Privatrechts, 2. Aufl.
Hannover 1889 I, S. 257 Note 3.
® HEFFTER a. a. O. S. 129.
* MARTENS, Völkerrecht, deutsche Ausg. von BER@BOHM, Berlin 1886 II,
S. 844, 184.
5 HoLTZENDORFF, Handbuch des Völkerrechts, Hamburg 1887 II, 8. 189.
© MARTENS a. a. O. S. 184.
” ScHuLze, Lehrbuch des deutschen Staatsrechts, Leipzig 1881 I, S. 349.