Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zwölfter Band. (12)

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schlossenen Vertrags!’® sowie in Folge seiner Eintragung in die 
Konsulatsmatrikel als Argentinier anzusehen sei. Spanischerseits 
wurde entgegnet, Romaguera müsse als Sohn eines spanischen 
Vaters, der weder auf seine Staatsangehörigkeit verzichtet habe, 
noch in Argentinien naturalisirt worden sei, als Spanier betrachtet 
werden. Die Angelegenheit fand schliesslich ihre Erledigung 
zu Gunsten der argentinischen Regierung. 
Auf den schliesslich von Spanien gegenüber verschiedenen 
südamerikanischen Republiken eingenommenen Standpunkt werden 
wir weiter unten in 8 15 noch näher einzugehen Gelegenheit haben. 
Wie verhängnissvoll übrigens der Zufall, als Angehöriger 
mehrerer Staaten auf die Welt zu kommen, unter Umständen 
für den Betreffenden sein kann, zeigt folgender Fall, der uns aus 
dem vorigen Jahrhundert, als auch in Frankreich das Territorial- 
prinzip noch in Geltung war, berichtet wird !%®: 
Aeneas Macdonald war in Frankreich als Sohn englischer 
Eltern geboren und dort erzogen. Als Franzose trat er in die 
Dienste des Königs von Frankreich und war im Kampfe gegen 
England 1747 den Briten in die Hände gefallen. Die englischen 
Gerichte verurtheilten ihn als Rebellen zum Tode, ohne die Be- 
rufung auf seine französische Nationalität anzuerkennen. Obwohl 
begnadigt und des Landes verwiesen, blieb er doch volle zwei 
Jahre in Gefangenschaft. 
Il. Das in B geborene Kind eines Unterthanen von 
A ist auf Grund des jus sanguinis Staatsangehöriger 
von A!!%, gleichzeitig aber in Folge des in B partiell 
geltenden jus soli Staatsangehöriger von B: 
a) wenn der Vater des Kindes seinerseits in B ge- 
boren ist, wie in Frankreich'!!, 
108 Vgl. unten $ 14. 10% Report S. 16. 
10 Vgl.oben $5 I Anm. 2. 
1112 Code c. art. 8, 3: „est Francais... tout individu ne en France d’un 
etranger qui lui-m&me y est ne.“
	        
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