Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zwölfter Band. (12)

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Da dieser einzig in seiner Art unter den europäischen Ge- 
setzgebungen dastehende Satz einen auffallenden Bruch mit dem 
bisher als Fundament des französischen Indigenatsrechts geltenden 
Abstammungsprinzip enthält, so dürfte es nicht uninteressant 
sein, in eine kurze Betrachtung der Motive, welche zu seiner 
Annahme geführt haben, einzutreten. Er ist erst 1889 ın den 
code civil aufgenommen worden und hat die seit den Gesetzen 
vom 12. Februar 1851 und vom 18. Dezember 1874 geltende 
Bestimmung verdrängt, wonach jedes in Frankreich geborene 
Kind von gleichfalls dort geborenen Eltern bis zu seiner Voll- 
jährigkeit als Franzose angesehen wurde, ihm dann aber ein 
Optionsrecht für die angestammte Heimath zustand. Es waren 
lediglich Erwägungen politischer Natur, die den Gesetzgeber zu 
einer auffallenden Aenderung des bis dahin geltenden Rechts be- 
wogen. Die ganze, schon 1851 inaugurirte Neugestaltung des 
französischen Heimathsrechts ist von dem Gedanken getragen, 
für die Abnahme der Bevölkerung und, damit Hand in Hand 
gehend, auch der waffenfähigen Mannschaft dadurch Ersatz zu 
schaffen, dass man dem Erwerb der Staatsangehörigkeit auf jede 
Weise Vorschub leistet. Gleichzeitig wollte man auf diesem Wege 
dem in rapider Zunahme begriffenen Anwachsen der in Frank- 
reich ansässigen Fremden steuern!'?. Die Gesetze von 1851 und 
1874 hatten sich als hierzu nicht ausreichend erwiesen, und so 
entstand die jetzige Fassung des Art. 8, 3. 
Eine rigorose Durchführung dieser Bestimmung muss zu be- 
dauerlichen Eingriffen in die Souveränitätsrechte anderer Staaten 
führen. Denn sie trifft nicht nur die Fälle, die der Gesetzgeber 
wohl zunächst im Auge gehabt haben mag, -wo die Eltern auch 
in Frankreich ansässig sind und das Kind selber dort seine Er- 
ziehung genossen hat, sondern sie wird auch überall da angewendet 
112 Weiss a. a. O. S. 49 u. 198f. — Le SuEur et Drevruss, De la 
nationaliteE de l’individu ne en France d’une eEtrangere qui elle-m&me y est 
nee (Journ. d. dr. intern. prive XIX S. 78f.).
	        
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