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kratischen Propaganda dienen soll und wird. Im wohlthuenden Gegensatz
zu der tendenziösen Bearbeitung der Materie steht das „Taschenbuch des
Gewerbe- und Arbeiterrechts“ von GEoRG EveErT (Carl Heymann’s Verlag),
welches sich der Verf. hinsichtlich der Objektivität der Darstellung hätte zum
Muster nehmen können.
Berlin. Dr. Richard Freund.
Ernst Heinitz, Kommentar zum Pr. Stempelsteuergesetz nebst
Tarif v. 31. Juli 1895. Berlin, Otto Liebmann, 1896. Gr. 8°. XVI
u. 587 Seiten. Preis 12 Mk., geb. 14 Mk.
Von den zahlreichen Kommentaren zum Stempelsteuergesetz, die fast
gleichzeitig mit der dazu ergangenen Ausführungsbekanntmachung und den
Dienstvorschriften im Februar und März 1896 erschienen, ist der vorliegende
der umfangreichste und — abgesehen von der NoELLE’schen Bearbeitung, die
ebenfalls durchaus anerkennenswerth ist, — der wissenschaftlich bedeutendste.
Der Verf. beschränkt sich nicht darauf, die einzelnen Paragraphen und Tarif-
stellen exegetisch durchzunehmen und ihr Verständniss durch Darlegung ihres
Inhalts und ihrer geschichtlichen Entwicklung dem Laien zu erleichtern, son-
dern er .durchdringt alle Fragen des Stempelrechts mit sorgfältiger Prüfung
und Vergleichung aller in Betracht kommenden Vorschriften, regt selbst ver-
schiedene schwierige Fragen an und beantwortet sie in meist unwiderleg-
licher Weise scharfsinnig und zutreffend. Vortrefflich ist namentlich bei den
grösseren Abschnitten (z. B. den Kaufverträgen) die Systematik, deren Ueber-
sichtlichkeit ausserdem durch bezeichnende Stichworte am Rande erleichtert
wird, wie denn überhaupt die Anordnung des Ganzen namentlich im Tarif
— dessen Zerreissung nur scheinbar ein Nachtheil ist, — volles Lob verdient.
So sind z. B. bei den Tarifstellen, die aus mehreren Absätzen bestehen, wie
dies bei den Pacht- und Miethverträgen, bei den Gesellschaftsverträgen u. a.
der Fall ist, die Absätze am Rande numerirt, was der Bezugnahme auf den
einzelnen Abschnitt im Gesetzestext sehr zu statten kommt; so sind ferner
die wörtlich wiedergegebenen anderen Gesetze, wie z. B. die auf das Straf-
verfahren bezüglichen Vorschriften in $ 21, mit lateinischer Schrift gedruckt
und dadurch besonders gekennzeichnet, und es sind endlich alle Leitsätze im
Commentar, alle wichtigeren Resultate der Forschung, alle irgend besonders
beachtenswerthen Behauptungen theils durch fetten Druck, theils durch
Sperrung hervorgehoben und augenfällig gemacht. Fast ist stellenweise in
letzterer Beziehung des Guten zu viel geschehen, indem oft ganze Sätze in
dieser Art herausgehoben sind, sodass die Lectüre, wie z. B. auf S. 171 oder
352, schwierig wird; andererseits möchten wir wieder einige wichtige Ergeb-
nisse, die von eminenter praktischer Bedeutung sind, wie. S. 335 zu e betreffs
der stillschweigenden Verlängerung nach dem Gesetz (gegenüber der im Ver-
trage 'vorgesehenen), S. 899 betreffs der aussergerichtlichen Kodizille oder
8. 431 betrefis der Substitutionen, noch schärfer als geschehen betont haben.