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Städteordnung beigegeben, worauf der Band mit einem Abriss der Städte-
verfassung in Neuvorpommern und Rügen schliesst.
Der Inhalt des Werkes ist im Vorstehenden mit Absicht eingehender
angegeben um zu zeigen, wie der Verfasser seine Aufgabe aufgefasst hat.
Er verfolgt die Entstehung der Gemeinde, ihre Verfassung und Verwaltung
und zwar sowohl im Ganzen, wie auch in ihren einzelnen Einrichtungen, nach
ihrer geschichtlichen Entwicklung bis in die neueste Zeit hinein und giebt ein
Bild, wie sie sich nach Gtesetz, Wissenschaft und Praxis heute darstellt. Die
auf diese einzelnen Einrichtungen sich beziehenden Bestimmungen, die sich
in den verschiedensten Gesetzen zerstreut finden, werden zusammengefasst
und nach ihrem inneren Zusammenhange behandelt. Der den mancherlei Einzel-
bestimmungen zu Grunde liegende oder aus ihnen sich ergebende Grundsatz
wird dann klargelegt und ausgestaltet. Es wird somit der ganze reiche Stoff
des Gemeindeverfassungs- und Verwaltungsrechts, den Wissenschaft und Praxis
geschaffen haben, in einer systematischen Darstellung vereinigt und — wie es
in der Vorrede heisst — sowohl in seinen theoretischen wie seinen praktischen
Ergebnissen, geschichtlich wie rechtsphilosophisch, gewürdigt und dem prak-
tischen Leben zugeführt.
In der That ist es eine Fülle von Material, die darin verarbeitet ist.
Nicht nur eine grosse Anzahl von Gesetzen aus alter und neuer Zeit kommen
dabei in Betracht, sondern besonders auch zahlreiche Entscheidungen der
höchsten Instanzen; namentlich die Judikatur des Oberverwaltungsgerichts
hat eine, soweit erkennbar, erschöpfende Verwerthung gefunden. Dadurch
aber gewinnt das Werk, neben seiner rein wissenschaftlichen Bedeutung, einen
besonderen Werth für die Praxis. Denn es wird nicht nur ein vollständiger
und zuverlässiger Ueberblick über die zur Anwendung zu bringenden gesetz-
lichen Bestimmungen und die über ihre Auslegung bestehende Praxis gegeben,
sondern auch durch die Klarlegung der den Entscheidungen zu Grunde
liegenden Grundsätze und ihre Einfügung in das aufgebaute System die
grundsatzgemässe Entscheidung anderer zur Entscheidung zu bringender
Fälle erleichtert.
Gründlichkeit und Vollständigkeit der Behandlung, Durcharbeitung und
kritische Sichtung des umfangreichen Stoffes, klare Fassung und anregende
Schreibweise sind Vorzüge des Werkes, die ihm eine grosse Bedeutung für
Wissenschaft und Praxis sichern werden. Auf Einzelheiten der in ihm ent-
wickelten Auffassungen einzugehen, würde bei seinem reichen Inhalt zu weit
führen, umsomehr, als sich die Geltendmachung abweichender Ansichten
gegenüber den wohlbegründeten Ausführungen des Verfassers nicht mit
wenigen Worten erledigen liesse.
Zu wünschen wäre vielleicht gewesen, dass die äussere Anordnung des
Stoffes etwas übersichtlicher gestaltet wäre. Trotz des grossen Umfanges
zerfällt das Werk nur in XII Abschnitte, von denen nur einer in Paragraphen
zerlegt ist. Allerdings ist ein ausführliches Sachregister vorhanden, doch wird