Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zwölfter Band. (12)

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Städteordnung beigegeben, worauf der Band mit einem Abriss der Städte- 
verfassung in Neuvorpommern und Rügen schliesst. 
Der Inhalt des Werkes ist im Vorstehenden mit Absicht eingehender 
angegeben um zu zeigen, wie der Verfasser seine Aufgabe aufgefasst hat. 
Er verfolgt die Entstehung der Gemeinde, ihre Verfassung und Verwaltung 
und zwar sowohl im Ganzen, wie auch in ihren einzelnen Einrichtungen, nach 
ihrer geschichtlichen Entwicklung bis in die neueste Zeit hinein und giebt ein 
Bild, wie sie sich nach Gtesetz, Wissenschaft und Praxis heute darstellt. Die 
auf diese einzelnen Einrichtungen sich beziehenden Bestimmungen, die sich 
in den verschiedensten Gesetzen zerstreut finden, werden zusammengefasst 
und nach ihrem inneren Zusammenhange behandelt. Der den mancherlei Einzel- 
bestimmungen zu Grunde liegende oder aus ihnen sich ergebende Grundsatz 
wird dann klargelegt und ausgestaltet. Es wird somit der ganze reiche Stoff 
des Gemeindeverfassungs- und Verwaltungsrechts, den Wissenschaft und Praxis 
geschaffen haben, in einer systematischen Darstellung vereinigt und — wie es 
in der Vorrede heisst — sowohl in seinen theoretischen wie seinen praktischen 
Ergebnissen, geschichtlich wie rechtsphilosophisch, gewürdigt und dem prak- 
tischen Leben zugeführt. 
In der That ist es eine Fülle von Material, die darin verarbeitet ist. 
Nicht nur eine grosse Anzahl von Gesetzen aus alter und neuer Zeit kommen 
dabei in Betracht, sondern besonders auch zahlreiche Entscheidungen der 
höchsten Instanzen; namentlich die Judikatur des Oberverwaltungsgerichts 
hat eine, soweit erkennbar, erschöpfende Verwerthung gefunden. Dadurch 
aber gewinnt das Werk, neben seiner rein wissenschaftlichen Bedeutung, einen 
besonderen Werth für die Praxis. Denn es wird nicht nur ein vollständiger 
und zuverlässiger Ueberblick über die zur Anwendung zu bringenden gesetz- 
lichen Bestimmungen und die über ihre Auslegung bestehende Praxis gegeben, 
sondern auch durch die Klarlegung der den Entscheidungen zu Grunde 
liegenden Grundsätze und ihre Einfügung in das aufgebaute System die 
grundsatzgemässe Entscheidung anderer zur Entscheidung zu bringender 
Fälle erleichtert. 
Gründlichkeit und Vollständigkeit der Behandlung, Durcharbeitung und 
kritische Sichtung des umfangreichen Stoffes, klare Fassung und anregende 
Schreibweise sind Vorzüge des Werkes, die ihm eine grosse Bedeutung für 
Wissenschaft und Praxis sichern werden. Auf Einzelheiten der in ihm ent- 
wickelten Auffassungen einzugehen, würde bei seinem reichen Inhalt zu weit 
führen, umsomehr, als sich die Geltendmachung abweichender Ansichten 
gegenüber den wohlbegründeten Ausführungen des Verfassers nicht mit 
wenigen Worten erledigen liesse. 
Zu wünschen wäre vielleicht gewesen, dass die äussere Anordnung des 
Stoffes etwas übersichtlicher gestaltet wäre. Trotz des grossen Umfanges 
zerfällt das Werk nur in XII Abschnitte, von denen nur einer in Paragraphen 
zerlegt ist. Allerdings ist ein ausführliches Sachregister vorhanden, doch wird
	        
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