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Hugo Schauer, 1. Die Ciyilprozessordnung und Jurisdictionsnorm
vom 1. August 1895 (XIV u. 715 8); 2. Die Executionsordnung
vom 27. Mai 1896 (X u. 704 S.) Wien, Manz, 1896.
Die neue österreichische Civilprozessgebung zeitigt eine verhältniss-
mässig grosse Literatur, wie nicht anders zu erwarten war. Berechtigte und
Unberechtigte beeilen sich, ihr Wissen über das neue Recht mitzutheilen,
und gerade die Letzteren rechnen wohl darauf, die Mängel ihrer Darstellung
durch die angebliche Jungfräulichkeit des Stoffes entschuldigt zu sehen.
SCHAUER gehört nicht zu ihnen; seine Gabe ist anspruchslos und gerade
darum, in ihrer Begrenzung werthvoll. Seine zwei Bücher führen uns vor
Allem durch zahlreiche Verweisungen auf Parallelstellen und durch Sach-
register in die Zusammenhänge des neuen Rechtes ein; da die neuen Gesetze
begreiflicher Weise eine neue Systematik mit sich gebracht haben, ist die
erwähnte Verweisung auf Parallelstellen sehr belehrend, und es thut dem
keinen Eintrag, dass hie und da — nicht häufig — eine Verweisung auf
Irrthum beruht, oder dass auf eine Parallelstelle nicht verwiesen ist. Ferner
bringt ScHavER zur Erklärung des Gesetzes Auszüge aus den Motiven der
Entwürfe, die freilich wie auch die Motive selbst nach allbekannten Grund-
sätzen nur mit Vorsicht benützt werden dürfen; die österreichischen Motive,
welche grossentheils nur allgemeine Lehren behandeln, lassen freilich die
Gefahr als gering erscheinen, dass wir statt der Gesetzanbeter etwa Motiven-
anbeter bekommen könnten. Endlich enthalten die angezeigten Bände noch
selbständige Anmerkungen des Verfassers, welche vielleicht nicht immer un-
angefochten bleiben werden, aber doch einen tüchtigen Ansatz zu einem
Commentare bieten.
Im Ganzen sind also die zwei Bände erfreuliche Leistungen, welche
der Referent auch deutschen Lesern empfehlen kann.
Wien. Privatdocent Dr. Pollak.