Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zwölfter Band. (12)

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Hugo Schauer, 1. Die Ciyilprozessordnung und Jurisdictionsnorm 
vom 1. August 1895 (XIV u. 715 8); 2. Die Executionsordnung 
vom 27. Mai 1896 (X u. 704 S.) Wien, Manz, 1896. 
Die neue österreichische Civilprozessgebung zeitigt eine verhältniss- 
mässig grosse Literatur, wie nicht anders zu erwarten war. Berechtigte und 
Unberechtigte beeilen sich, ihr Wissen über das neue Recht mitzutheilen, 
und gerade die Letzteren rechnen wohl darauf, die Mängel ihrer Darstellung 
durch die angebliche Jungfräulichkeit des Stoffes entschuldigt zu sehen. 
SCHAUER gehört nicht zu ihnen; seine Gabe ist anspruchslos und gerade 
darum, in ihrer Begrenzung werthvoll. Seine zwei Bücher führen uns vor 
Allem durch zahlreiche Verweisungen auf Parallelstellen und durch Sach- 
register in die Zusammenhänge des neuen Rechtes ein; da die neuen Gesetze 
begreiflicher Weise eine neue Systematik mit sich gebracht haben, ist die 
erwähnte Verweisung auf Parallelstellen sehr belehrend, und es thut dem 
keinen Eintrag, dass hie und da — nicht häufig — eine Verweisung auf 
Irrthum beruht, oder dass auf eine Parallelstelle nicht verwiesen ist. Ferner 
bringt ScHavER zur Erklärung des Gesetzes Auszüge aus den Motiven der 
Entwürfe, die freilich wie auch die Motive selbst nach allbekannten Grund- 
sätzen nur mit Vorsicht benützt werden dürfen; die österreichischen Motive, 
welche grossentheils nur allgemeine Lehren behandeln, lassen freilich die 
Gefahr als gering erscheinen, dass wir statt der Gesetzanbeter etwa Motiven- 
anbeter bekommen könnten. Endlich enthalten die angezeigten Bände noch 
selbständige Anmerkungen des Verfassers, welche vielleicht nicht immer un- 
angefochten bleiben werden, aber doch einen tüchtigen Ansatz zu einem 
Commentare bieten. 
Im Ganzen sind also die zwei Bände erfreuliche Leistungen, welche 
der Referent auch deutschen Lesern empfehlen kann. 
Wien. Privatdocent Dr. Pollak.
	        
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