Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zwölfter Band. (12)

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fähigen Parteien, oder war in Ermangelung eines derartigen 
Konsenses eine langwierige Prüfung von Urkunden oder Rech- 
nungen oder eine wissenschaftliche oder lokale Ermittelung er- 
forderlich, welche nach Ansicht des Gerichts vor den Geschwo- 
renen oder durch die ordentlichen Gerichtsbeamten nicht ohne 
Schwierigkeiten stattfinden konnten, so durfte das Gericht, ent- 
stehende That- oder Rechnungsfragen an einen official referee 
zur Verhandlung verweisen, oder an einen special referee, über 
dessen Person sich die Parteien geeinigt hatten. Der special 
referee hatte dieselben Rechte und Pflichten, wie ein official 
referee, und hatte ebenso, wie letzterer, zu verfahren. Ueber 
die Art und Weise der Verhandlung vor den referees bestimmten 
die Gerichtsregeln und eventuell das verweisende Gericht. Das 
Gesetz sprach sodann nochmals generell aus, dass bei Ver- 
weisungen zur Untersuchung, wie zur Verhandlung vor referees 
letztere als Gerichtsbeamte zu betrachten seien und die in den 
Gerichtsregeln und eventuell von dem verweisenden Gericht vor- 
gesehenen Befugnisse besitzen sollten, während dem Bericht des 
referee über Thatfragen bei derartigen Verhandlungen gleiche 
Bedeutung mit dem Verdikt der Geschworenen beigelegt wurde, 
es sei denn, dass das Gericht den Bericht kassierte. Bezüglich 
aller Verfahren vor referees und bezüglich ihrer Berichte gab 
endlich das Gesetz von 1873 zusätzlich dem Gericht dieselben 
Befugnisse, welche den Gerichten nach der Common Law Proce- 
dure Act 1854 mit Bezug auf Verweisungen an Schiedsrichter, 
mit Bezug auf das Verfahren vor denselben und mit Beziehung 
auf ihre Schiedssprüche zustanden. 
Die Indicature Act 1884 befasste sich zunächst mit Be- 
rufungen gegen den Spruch oder die Bescheinigung eines referee 
oder Schiedsrichters ın Fällen, wo in einer bei der Queen’s 
Bench Division anhängigen Sache eine Zwangsverweisung zur 
schiedsgerichtlichen Erledigung stattgefunden hatte. Alle der- 
artigen Berufungen sollten endgültig sein, es sei denn, dass das
	        
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