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fugnisse, welche in diesem Gesetz dem Gericht oder einem Richter
für aussergerichtliche Verweisungen zufolge Konsenses beige-
legt sind.
$ 17. Dem Court of Appeal werden alle diejenigen Be-
fugnisse beigelegt, welche dieses Gesetz dem Gericht oder einem
Richter desselben in den Bestimmungen über Verweisungen auf
Grund gerichtlicher Verfügungen überträgt.
C. Allgemeine Bestimmungen.
8 18. 1. Das Gericht oder ein Richter kann anordnen,
dass eine Ladung ergeht, um einen Zeugen zum Erscheinen vor
einem official oder special referee oder vor einem Schiedsrichter
oder Oberschiedsrichter zu zwingen, wo auch immer der Zeuge
sich innerhalb des Vereinigten Königreichs befinden mag.
2. Das Gericht oder ein Richter kann ferner anordnen, dass
eine in Haft befindliche Person dem official oder special referee
oder dem Schiedsrichter oder Oberschiedsrichter zur Vernehmung
vorgeführt werden soll.
$ 19. Ein referee, Schiedsrichter oder Oberschiedsrichter
kann in jedem Stadium des Verfahrens auf Grund einer Ver-
weisung — und muss auf eine bezügliche Anordnung des Ge-
richts — eine im Verlaufe der Verweisung entstehende Rechts-
frage in der Form eines speziellen Thatbestandes für die Be-
gutachtung seitens des Gerichts abfassen.
$ 20. Jede auf Grund dieses Gesetzes erlassene Verfügung
kann unter den dem Verfügenden gerecht erscheinenden Be-
dingungen, insbesondere hinsichtlich der Kosten, erlassen werden.
8 21. Im Wege der Gerichtsregeln kann von Zeit zu Zeit
bestimmt werden, dass die in diesem Gesetz dem Gericht oder
einem Richter beigelegten Kompetenzen ganz oder zum Teil
einem Beamten des Supreme Court übertragen werden.
& 22. Eine Person, welche vorsätzlich und zufolge von