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lichen Verfahren schreiten mögen, so sind dies doch nicht die
Fragen, welche am gewöhnlichsten zum Kriege führen. Es ist
nicht zuviel gesagt, wenn man die Behauptung aufstellt, dass
auf die bei weitem grösste Zahl der zu internationalen Streitig-
keiten führenden Fragen das schiedsrichterliche Verfahren eine
passende Anwendung findet. Allgemein ausgedrückt, sollten alle
nachstehenden Fälle schiedsrichterlich erledigt werden: 1. Falls
der Streit seine Beendigung findet durch die Feststellung des
wahren Thatbestandes; 2. falls der Thatbestand feststeht und
es sich nur um die Anwendung der gehörigen, völkerrechtlichen
Prinzipien handelt; 3. falls das Prinzip des Gebens und Nehmens
unter gehöriger Fürsorge für eine angemessene Entschädigung
die Lösung bringt, wie z. B. bei Grenzberichtigungen. In allen
diesen Fällen kann die schiedsgerichtliche Regelung ein befrie-
digendes Resultat herbeiführen. Die nächste Frage ist die Frage
nach der Konstituierung des Schiedsgerichtshofes. Soll derselbe
ein Gerichtshof ad hoc sein oder ein permanenter, internationaler
Gerichtshof? Es mag die Bemerkung genügen, dass im heutigen
Stadium die Frage nach der Konstituierung eines permanenten
Gerichtshofes für die praktische Erörterung nicht reif ist, und
es wird nicht eher der Fall sein, bis die Majorität der Gross-
mächte dem Prinzip beigetreten sind. Was man auch für die
Autorisierung dieser Mächte mit der, von Zeit zu Zeit bei sich
bietender Gelegenheit vorzunehmenden Auswahl der Schieds-
richter anführen mag, es ist meines Erachtens zweifelhaft, ob
in irgend einem Falle ein permanenter Gerichtshof mit a priori
designierten Mitgliedern praktisch oder wünschenswert ist. Zu-
nächst wird die Konstituierung des Gerichtshofes, falls sie die
beste sein soll, in grossem Masse von der schiedsgerichtlich zu
erledigenden Frage abhängen müssen. Aber auch abgesehen
hiervon, scheint es mir höchst zweifelhaft, ob es weise sein
würde, dem Personal eines derartigen Gerichtshofes einen per-
manenten Charakter beizulegen. Die involvierten Interessen sind