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gültig ist, soweit nicht der Divisional Court (eine Formation des High
Court) eine weitere Berufung an den Court of Appeal gestattet.
3. Es ist möglich, dass das erkennende Gericht, unter Aus-
setzung der Vollstreckung, eine Rechtsfrage der Entscheidung
seitens des Court for Crown ÜUases Reserved vorbehält. Dieses
letztere Gericht, welches aus mindestens 5 Richtern des High
Court besteht, entscheidet endgültig.
C. Absolute oder qualifizierte Begnadigung. Das Gesuch
ist an den Home Secretary (Minister des Inneren) zu richten,
welcher nach Prüfung des Falles eventuell eine Begnadigung
seitens des Souveräns herbeiführt. Praktisch ist der Home Secretary
die einzige Berufungsinstanz in Strafsachen.
Bisher ist nur das ordentliche Strafverfahren d. h. das Ver-
fahren unter Zuziehung von Geschworenen betrachtet worden.
Daneben besteht das summarische Verfahren, welches sich ohne
Mitwirkung von Geschworenen vor den Friedensrichtern abspielt.
Die gewöhnliche Berufung geht in summarischen Sachen an
die Quarter Sessions und ist auf diejenigen Fälle beschränkt, in
welchen die Berufung gesetzlich ausdrücklich gestattet ist. Soweit
die Quarter Sessions nicht eine Frage für die Queen’s Bench
Abteilung reserviren, entscheiden dieselben endgültig. Konsentieren
die Parteien und wird eine Verfügung eines Richters des höheren
Gerichts erwirkt, so kann, anstatt der Verhandlung vor den
Quarter Sessions, dem höheren Gericht die Sache vorgelegt werden.
Die Entscheidung des höheren Gerichts wirkt solchenfalls, wie
eine Entscheidung der Quarter Sessions.
In Fällen eines angeblichen Rechtsirrtums oder einer an-
geblichen Kompetenzüberschreitung können die Friedensrichter
den Fall einem höheren Gericht vorlegen lassen; eventuell kann
beim High Court beantragt werden, die Friedensrichter dazu zu
zwingen. Die Queen’s Bench Abteilung entscheidet endgültig,
es sei denn dass sie eine weitere Berufung an den Court of
Appeat gestattet.