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zu genehmigen, oder dass das Gericht der Hauptverhand-
lung nicht befugt war, über die Anklageschrift zu verhandeln;
oder dass: —
b) die Anklageschrift in Verbindung mit dem Verdikt
in rechtlicher Beziehung keine strafbare Handlung ergiebt,
so kann der Court of Criminal Appeal die Anklageschrift und
das auf dieselbe folgende Verfahren kassieren.
2. Findet der Court of Criminal Appeal bei der Verhandlung
über die Berufung, dass: —
c) in der HauptverhandInng keine Beweise vorgebracht
wurden, welche gehöriger Weise zum Nachweise der in der
Anklageschrift zur Last gelegten, strafbaren Handlung den
Geschworenen vorgelegt werden konnten,
so kann der Court of Criminal Appeal anordnen, dass ein auf
Nichtschuldig lautendes Verdikt protokolliert wird.
3. Findet der Court of Criminal Appeal bei der Verhand-
lung über die Berufung, dass: —
d) das Verdikt der Beweisaufnahme widerspricht oder
sich auf nicht ausreichende Beweise stützt, oder dass vom
Angeklagten angebotene Beweise unbegründeter Weise zu-
rückgewiesen wurden, oder dass von der Anklage angebotene
Beweise ungerechtfertigtermassen zugelassen sind, oder: —
e) dass das Gericht der Hauptverhandlung die Ge-
schworenen über eine Rechtsfrage falsch belehrte oder be-
züglich einer Rechtsfrage zu einem falschen Schlusse ge-
langte, und dass die falsche Belehrung oder der Schluss
dem Angklagten ungünstig waren; oder: —
f) dass zufolge einer Formverletzung oder Irregularität
in der Hauptverhandlung oder zufolge der Nichtvorführung
von dem Angeklagten zur Zeit der Hauptverhandlung be-
kannten oder unbekannten Beweisen, deren Vorbringung
im Interesse der Gerechtigkeit wesentlich ist, oder aus
irgend einem anderen Grunde ein derartiger Justizirrtum