Full text: Archiv für öffentliches Recht.Zwölfter Band. (12)

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gerechtigkeit zur Folge hatte, so darf das Gericht den Punkt 
ignorieren und die Berufung abweisen. 
9. Vorbehältlich der Bestimmungen dieses Gesetzes darf der 
Court of Criminal Appeal bei der Verhandlung über die Berufung 
letztere abweisen oder die sonst angemessen erscheinende Ent- 
scheidung fällen. 
Hiermit schliesst der erste Abschnitt des Entwurfes; es folgt 
ein kurzer Abschnitt über Berufung gegen Urteile, welche nicht 
Todesurteile sind. 
8 4. 1. Ein Angeklagter, welcher auf eine Anklageschrift 
hin für schuldig befunden wurde und zu einer Strafe verurteilt 
ist, welche nicht Todesstrafe ist, hat bezüglich Thatfragen oder 
aus That- und Rechtsfragen gemischten Fragen mit Erlaubnis 
des Gerichts der Hauptverhandlung oder des Court of Criminal 
Appeal, und bezüglich Rechtsfragen mit Erlaubnis eines der 
beiden gedachten Gerichte oder des Attorney-General, denselben 
Anspruch auf Berufung, als wäre er zum Tode verurteilt worden. 
Auf eine derartige Berufung erleiden, soweit die Umstände es 
gestatten, die Vorschriften dieses Gresetzes in derselben Weise 
Anwendung, als handele es sich um die Berufung seitens eines 
zum Tode verurteilten Angeklagten. 
2. Ein Angeklagter, welcher auf eine Anklageschrift hin für 
schuldig befunden wurde und zu einer Strafe verurteilt ist, welche 
nicht Todesstrafe ist, kann mit Erlaubnis des Court of Criminal 
Appeal, eine Revision der zugemessenen Strafe allein beantragen. 
Es kann auch der Attorney-General einen derartigen Antrag beim 
Court of Criminal Appeal stellen. Das letztgedachte Gericht hat 
alsdann die zugemessene Strafe zu bestätigen, zu erhöhen oder 
zu reduzieren. Eine Erhöhung darf jedoch nur stattfinden, nach- 
dem der Angeklagte Gelegenheit hatte, selbst oder in der Person 
seines Verteidigers gehört zu werden. 
Die Vorschrift des $ 4 Ziff. 2 beruht auf dem oben gedachten 
Berichte der Richter vom Jahre. 1892. Der dritte Abschnitt des
	        
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