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Entwurfes handelt von Rechtsfragen, welche der Entscheidung
seitens des Court of Criminal Appeal vorbehalten werden.
S 5. 1. Das Gericht der Hauptverhandlung kann, auf An-
trag oder auch von Amtswegen, der Entscheidung seitens des
Court of Criminal Appeal eine Rechtsfrage vorbehalten, welche
in oder aus der Hauptverhandlung über eine Anklageschrift ent-
steht. Zwecks Herbeiführung dieser Entscheidung ist die Frage,
mit den speziellen Umständen, unter welchen sie entstand, in
einem Thatbestande anzugeben, welcher in Gemässheit der jetzt
geltenden oder zukünftig auf Grund dieses Gesetzes erlassenen
Prozessvorschriften abzufassen ist.
2. Bei der Entscheidung über die reservierte Rechtsfrage ist
der Court of Criminal Appeal befugt, ein gefälltes Urteil um-
zustossen, zu bestätigen, abzuändern oder für ungiltig zu erklären,
ein Verfahren zu kassieren, die Protokollierung eines auf Nicht-
schuldig lautenden Verdikts anzuordnen, das Urteil zu arrestieren,
oder falls noch kein Urteil verkündigt ist, dasselbe zu verkünden,
oder die Sache an das Gericht der Hauptverhandlung zurück-
zuverweisen, damit letzteres das Urteil verkündet oder die sonst
gerechtfertigte Entscheidung erlässt.
3. Falls das Gericht der Hauptverhandlung, während der
Hauptverhandlung über eine Anklageschrift eine Rechtsfrage
reserviert, und es sich ergiebt, dass diese Frage von hinreichen-
der Wichtigkeit ist, und dass eine Fortsetzung der Hauptverhand-
lung oder Urteilsverkündigung vor der Entscheidung der Rechts-
frage dem Angeklagten gegenüber unbillig oder im öffentlichen
Interesse unbequem sein würde, so kann das Gericht der Haupt-
verhandlung auf Antrag oder doch mit Einwilligung des An-
geklagten die Hauptverhandlung vertagen und die etwa vereidig-
ten Geschworenen entlassen oder wenigstens das Urteil bis zur
Entscheidung der Rechtsfrage hinausschieben.
4. Obschon der Angeklagte schuldig plaidiert, kann auf
Grund dieses Paragraphen eine Frage reserviert werden; letzteres
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