71 6-_
c) Uebersendung der Akten, Urkunden und Sachen,
welche für die Zwecke einer Berufung, eines Antrages auf
Grestattung derselben, einer reservierten Frage, einer neuen
Hauptverhandlung oder sonst für die Zwecke dieses Gre-
setzes zu übersenden sind.
d) Erscheinen der Vollstreckungsbeamten, (Gefängnis-
wärter, Polizisten, Beamten oder sonstigen Personen, deren
Erscheinen für die Zwecke einer Berufung oder einer neuen
Hauptverhandlung oder sonst für die Zwecke dieses Gre-
setzes erforderlich ist.
e) Entfernung, Bewachung, Entlassung, Verhaftung, Frei-
lassung gegen Sicherheit oder sonstige Behandlung des An-
geklagten, um die Zwecke des Gesetzes bezüglich einer Be-
rufung, reservierten Frage oder neuen Hauptverhandlung zu
verwirklichen.
f) Erscheinen der Zeugen; Abnahme, Abänderung und
sonstige Behandlung förmlicher Strafversprechen seitens eines
Zieugen, Angeklagten oder Bürgen für die Zwecke einer Be-
rufung oder neuen Hauptverhandlung oder für die sonstigen
Zwecke dieses Gesetzes.
g) Generell bezüglich aller Punkte, über welche nach
diesem (zesetz Vorschriften zu erlassen sind, oder welche
zwecks Durchführung der Bestimmungen dieses Gesetzes
über Berufungen, Anträge auf Gestattung der Berufung,
reservierte Fragen oder neue Hauptverhandlungen reguliert
werden müssen.
2. Für die Zwecke einer neuen Hauptverhandlung auf Grund
dieses Gesetzes können durch die gedachten Gerichtsregeln die
jeweiligen gesetzlichen Vorschriften über Verfolgung der die Ab-
fassung einer Anklageschrift begründenden Delikte ausgedehnt
werden, soweit diese gesetzlichen Vorschriften die Ladung von
Zeugen oder Zeugen und Angeklagte betreffen, welche sich
weigern oder es versäumen, zwecks Zeugnisablegung oder Ein-