Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dreizehnter Band. (13)

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könne, sei keineswegs ausreichend; er müsse Gelegenheit haben, 
eine Darstellung der ganzen Sache zu geben, und zwar möglichst 
zu Beginn der mündlichen Hauptverhandlung, da ein ungebildeter 
Angeklagter im Laufe der Verhandlung sehr leicht vergesse, was 
er zu seiner Verteidigung anzuführen gedachte. Wünschenswert 
sei allerdings, dass im Entwurfe ausdrücklich untersagt werde, 
das Kreuzverhör auf die Vorstrafen zu erstrecken. 
Seitens der Gegner der Vorlage wurde schliesslich noch be- 
merkt, dass eine revolutionäre Aenderung des langjährigen Rechts- 
zustandes sich nicht daraus rechtfertigen lasse, dass es Fälle ge- 
geben habe, in welchen Freisprechung erfolgt wäre, falls der 
Angeklagte hätte vernommen werden können. Die Vernehmung 
könne nur denjenigen Angeklagten von Nutzen sein, welche auf 
eine makellose Vergangenheit zurückschauten. Darüber hinaus 
sei die Vernehmung eine Härte und erschwere es, Gerechtigkeit 
zu üben. Man dürfe auch nicht ausser acht lassen, dass ein 
Angeklagter, welcher zufolge eigener, falscher Aussagen frei- 
gesprochen sei, wegen Meineids von neuem strafrechtlich verfolgt 
werden könne. Die Vorlage beabsichtige, die Zahl der Frei- 
sprechungen zu reduzieren. Soweit Fälschung in Frage komme, 
habe man einen Präzedenzfall für die Vernehmung eines An- 
geklagten: das vor dem Parlamente selbst abgehaltene Straf- 
verfahren gegen PARNELL. Letzterer sei allerdings freigesprochen 
worden, indessen nicht auf Grund seiner eigenen Aussagen, 
sondern weil die Belastungszeugen versagten. 
Das Unterhaus genehmigte nach dieser Debatte die zweite 
Lesung, d. h. das Prinzip des Entwurfes. Weiter ist mit der 
Vorlage in der diesjährigen Session nicht verfahren worden. Der 
Entwurf wurde bereits am 15. Juli von der Regierung zurück- 
gezogen. 
Am 24. März beriet das Unterhaus von neuem eine Court ot 
Criminal Appeal Bill. Das Projekt, ein Berufungsgericht in Straf- 
sachen zu schaffen, hat dem englischen Parlamente seit vielen Jahren
	        
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