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zu verhindern, dass von diesem Rechte übermässig Gebrauch ge-
macht wird, giebt der Entwurf dem Court of Criminal Appeal
die Befugnis, in angemessen erscheinenden Fällen die vom Unter-
richter zugemessene Strafe zu erhöhen. Da ferner der Verurteilte
keine Berufung einlegen wird, falls der Unterrichter bei der Straf-
zumessung zu milde verfuhr, erhält auch ein öffentlicher Beamter
— der Attorney-General — das Recht, eine Revision der Straf-
zumessung zu beantragen. Der Entwurf strebt nämlich in erster
Linie eine gleichmässige Rechtsprechung an. Eine Revision des
Verdikts der Geschworenen soll der Verurteilte selbst nicht ver-
langen können; eine derartige Revision darf nur von seiten des
Home Secretary beim Court of Criminal Appeal beantragt werden.
Man will damit dem Home Secretary die Möglichkeit geben,
einen Verurteilten, dessen Unschuld an den Tag kommt, vollständig
zu rehabilitieren. Heute vermag bekanntlich der Home Secretary
in einem derartigen Falle nur eine Begnadigung herbeizuführen.
Der Entwurf hebt ferner den Court for Crown Cases Reserved
auf und überträgt dessen Kompetenzen auf den Court of Criminal
Appeal, womit letzterer die weitere Befugnis erhält, Rechtsfragen
einer Nachprüfung zu unterziehen. Alle Entscheidungen des Court
of Criminal Appeal sind unanfechtbar; eine Revision kann bei
dem gedachten Gericht nicht beantragt werden, falls auf Todes-
strafe erkannt ist; schliesslich bleibt die Nachprüfung der im
summarischen Verfahren erlassenen Urteile den bisher zuständigen
Gerichten vorbehalten. Man sieht sofort, dass der neue Entwurf
viel engbegrenzter ist, als der Entwurf vom Jahre 1895. Die
Funktionen des Home Secretary bleiben dieselben, wie bisher;
derselbe wird auch, falls der neue Entwurf Gesetzeskraft erlangen
sollte, darüber zu befinden haben, ob von dem Begnadigungsrecht
der Krone Gebrauch zu machen ist. Bei der Begründung des
Entwurfes wurde allerdings in Aussicht gestellt, dass der Entwurf
dem Home Secretary eine Geschäftsentlastung bringen werde.
Man glaubte nämlich, dass der Home Secretary kein Ermittelungs-