Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dreizehnter Band. (13)

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so erzeugt sich der Gedanke, dass die Machtstellung dieser Per- 
son eine Rechtsstellung sei, dass also jener allgemeine Rechtssatz 
gelte. Und indem ein Rechtssatz thatsächlich befolgt ist und 
die Wahrscheinlichkeit vorliegt, dass er auch weiterhin befolgt 
werden werde (weil eben nach psychologischer Erfahrung die 
Thatsache, dass bisher schon in gleichen Fällen ebenso gehandelt 
ist, eine stärkste Motivationsquelle zu weiterer Uebung bildet), 
so verwandelt sich der Begriff des Thatsächlichen in den des 
Rechtlichen, d.h. wir nehmen auch hier an, dass der betreffende 
Rechtssatz gelte, und erhalten so den Begriff des Gewohnheits- 
rechtes. Die ewige Rechtfertigung der Geltung des Gewohnheits- 
rechtes — sagt ZITELMANN 8. 459 — liegt in jener eigenthüm- 
lichen psychologischen Erscheinung, dass ein normal denkender 
Mensch die Vorstellung, dass eine rechtliche Ordnung gelte, dann 
erzeugt, wenn er das längere thatsächliche Herrschen dieses 
Satzes beobachtet und erwartet, dass dieses thatsächliche Herr- 
schen auch noch länger andauern werde. 
Dieser letzte Satz scheint mir in den übrigen Gedankengang 
ZITELMANN’s nicht recht zu passen. Denn unter der ewigen 
Rechtfertigung der Geltung des Gewohnheitsrechtes kann man 
doch wohl nichts Anderes verstehen als den Grund, wesshalb 
Gewohnheiten verbindlich sind, also den Grund, wesshalb beim 
Vorliegen der Hypothese, dass ein Satz längere Zeit thatsächlich 
herrscht und vermuthlich auch noch länger herrschen wird, auch 
die These vorliegt, dass eine Verpflichtung zu seiner Befolgung 
besteht. ZITELMANN selbst aber hatte vorher behauptet, dass 
bei Zurückführung der Geltung eines Satzes auf ihre Ursache 
kein Ende erreicht werde, bis man bei einem letzten Absoluten, 
welches causa sui sei, anlange, Dass diese Auffassung durchaus 
richtig ist, zeigt sich auch hier, da die Vorstellung von der Gel- 
tung eines Rechtssatzes kein Beweis für seine wirkliche Geltung, 
seine verbindliche Kraft ist. Das Gegentheil müsste nur dann zu- 
gegeben werden, wenn jeder Thatbestand bei einem vernünftigen
	        
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