Contents: Wörterbuch des Bürgerlichen Gesetzbuches. Dritter Band. (3)

Wegfall — 476 
§ Eintritt des Erbfalls s. Erblasser 
— Testament. 
2110 Das Recht des Nacherben erstreckt sich 
im Zweifel auf einen Erbteil, der 
dem Vorerben infolge des W. eines 
Miterben anfällt. 2191. 
W. eines von mehreren mit demselben 
Gegenstande Bedachten s. Erblasser 
— Testament. 
2159 Der durch Anwachsung einem Ver- 
mächtnisnehmer anfallende Anteil gilt 
in Ansehung der Vermächtnisse und 
Auflagen, mit denen dieser oder der 
wegfallende Vermächtnisnehmer be- 
schwert ist, als besonderes Vermächtnis. 
Ein Vermächtnis bleibt, sofern nicht 
ein anderer Wille des Erblassers an- 
zunehmen ist, wirksam, wenn der Be- 
schwerte nicht Erbe oder Vermächtnis- 
nehmer wird. Beschwert ist in diesem 
Falle derjenige, welchem der W. des 
zunächst Beschwerten unmittelbar zu 
Wegnahme 
§ Reihenfolge, in der sie bei der Ver- 
hinderung oder dem W. eines Mit- 
glieds in den Familienrat einzutreten 
haben. 
....... 1868. 
Die Vormundschaft endigt mit dem 
W. der im § 1773 für die Anordnung 
der Vormundschaft bestimmten Vor- 
aussetzungen. 
Ist durch öffentliche Sammlung Ver- 
mögen für einen vorübergehenden 
Zweck zusammengebracht worden, so 
kann zum Zwecke der Verwaltung 
und Verwendung des Vermögens ein 
Pfleger bestellt werden, wenn die zu 
der Verwaltung und Verwendung 
berufenen Personen weggefallen sind. 
Die Pflegschaft ist von dem Vor- 
mundschaftsgericht aufzuheben, wenn 
der Grund für die Anordnung der 
Pflegschaft weggefallen ist. 
statten kommt. 2187, 2192. Wegnahme. 
2194, 2196 W. des mit einer Auflage Besitz. 
zunächst Beschwerten s. Erblasserr 859 W. einer beweglichen Sache mittelst 
— Testament. verbotener Eigenmacht s. Besitz — 
2197, 2224 W. eines Testamentsvollstreckers Besitz. 
vor oder nach der Annahme des Amtes 1093 Dienstbarkeit s. Niessbrauch — 
s. Erblasser — Testament. Nießbrauch 1049, 1057. 
2204 f. Erbe — Erbe 2051, 2053. Eigentum. 
Verwandtschaft. 951 Berrechtigung dessen, der infolge der 
1595 Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes Vorschriften der §8§ 946—950 einen 
nach dem W. der Geschäftsunfähigkeit 
des anfechtungsberechtigten Mannes s. 
Ehe — Verwandtschaft. 
Vormundschaft. 
Ist der zum Vormund Berufene an 
der Übernahme der Vormundschaft 
nur vorübergehend verhindert, so hat 
ihn das Vormundschaftsgericht nach 
dem W. des Hindernisses auf seinen 
Antrag an Stelle des bisherigen Vor- 
mundes zum Vormunde zu bestellen. 
........... 1861, 1917. 
Der Familienrat wählt die Ersatz- 
mitglieder aus und bestimmt die 
2 
  
Rechtsverlust erleidet, zut W. einer 
Einrichtung s. Eigentum — Eigen- 
tum. 
s. Leistung — Leistung 258. 
Kauf. 
Berechtigung des Wiederverkäufers 
zur W. einer Einrichtung von der 
herauszugebenden Sache s. Kanf — 
Kauf. 
Leihe. 
606 Berechtigung des Entleihers zur 
W. einer an der entliehenen Sache 
getroffenen Einrichtung s. Leihe — 
Leihe.
	        
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