Wegfall — 476
§ Eintritt des Erbfalls s. Erblasser
— Testament.
2110 Das Recht des Nacherben erstreckt sich
im Zweifel auf einen Erbteil, der
dem Vorerben infolge des W. eines
Miterben anfällt. 2191.
W. eines von mehreren mit demselben
Gegenstande Bedachten s. Erblasser
— Testament.
2159 Der durch Anwachsung einem Ver-
mächtnisnehmer anfallende Anteil gilt
in Ansehung der Vermächtnisse und
Auflagen, mit denen dieser oder der
wegfallende Vermächtnisnehmer be-
schwert ist, als besonderes Vermächtnis.
Ein Vermächtnis bleibt, sofern nicht
ein anderer Wille des Erblassers an-
zunehmen ist, wirksam, wenn der Be-
schwerte nicht Erbe oder Vermächtnis-
nehmer wird. Beschwert ist in diesem
Falle derjenige, welchem der W. des
zunächst Beschwerten unmittelbar zu
Wegnahme
§ Reihenfolge, in der sie bei der Ver-
hinderung oder dem W. eines Mit-
glieds in den Familienrat einzutreten
haben.
....... 1868.
Die Vormundschaft endigt mit dem
W. der im § 1773 für die Anordnung
der Vormundschaft bestimmten Vor-
aussetzungen.
Ist durch öffentliche Sammlung Ver-
mögen für einen vorübergehenden
Zweck zusammengebracht worden, so
kann zum Zwecke der Verwaltung
und Verwendung des Vermögens ein
Pfleger bestellt werden, wenn die zu
der Verwaltung und Verwendung
berufenen Personen weggefallen sind.
Die Pflegschaft ist von dem Vor-
mundschaftsgericht aufzuheben, wenn
der Grund für die Anordnung der
Pflegschaft weggefallen ist.
statten kommt. 2187, 2192. Wegnahme.
2194, 2196 W. des mit einer Auflage Besitz.
zunächst Beschwerten s. Erblasserr 859 W. einer beweglichen Sache mittelst
— Testament. verbotener Eigenmacht s. Besitz —
2197, 2224 W. eines Testamentsvollstreckers Besitz.
vor oder nach der Annahme des Amtes 1093 Dienstbarkeit s. Niessbrauch —
s. Erblasser — Testament. Nießbrauch 1049, 1057.
2204 f. Erbe — Erbe 2051, 2053. Eigentum.
Verwandtschaft. 951 Berrechtigung dessen, der infolge der
1595 Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes Vorschriften der §8§ 946—950 einen
nach dem W. der Geschäftsunfähigkeit
des anfechtungsberechtigten Mannes s.
Ehe — Verwandtschaft.
Vormundschaft.
Ist der zum Vormund Berufene an
der Übernahme der Vormundschaft
nur vorübergehend verhindert, so hat
ihn das Vormundschaftsgericht nach
dem W. des Hindernisses auf seinen
Antrag an Stelle des bisherigen Vor-
mundes zum Vormunde zu bestellen.
........... 1861, 1917.
Der Familienrat wählt die Ersatz-
mitglieder aus und bestimmt die
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Rechtsverlust erleidet, zut W. einer
Einrichtung s. Eigentum — Eigen-
tum.
s. Leistung — Leistung 258.
Kauf.
Berechtigung des Wiederverkäufers
zur W. einer Einrichtung von der
herauszugebenden Sache s. Kanf —
Kauf.
Leihe.
606 Berechtigung des Entleihers zur
W. einer an der entliehenen Sache
getroffenen Einrichtung s. Leihe —
Leihe.