Full text: Archiv für öffentliches Recht.Dreizehnter Band. (13)

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diese eine rechtliche Beziehung zwischen bestimmten physischen 
Personen zum Gregenstande, so lassen sie sich auf Ersitzung oder 
auf deren übereinstimmenden Willen, also auf Vertrag zurück- 
führen, oder ihre grössere Zahl hat gar keine Bedeutung. Ver- 
stösst diese Vereinbarung gegen keinen absolut bindenden Rechts- 
satz, so ist sie schon als einzelne gültig, ändert aber auch ihr 
Wesen nicht, wenn sie unter den Betheiligten als für alle zu- 
künftigen Fälle bindend gedacht ist. Steht sie dagegen mit einem 
Verbotsgesetze in Widerspruch, so kann sie auf Beachtung keinen 
Anspruch machen, auch wenn sie als allgemeine Regel gewollt 
ist, weil sonst auf diese Weise Einzelne eine Befreiung von der 
gesetzlichen Vorschrift erlangen würden. Das Verbot kann wohl 
durch ein entgegengesetztes Gewohnheitsrecht für alle Bürger 
"beseitigt werden, aber es würde seinem Zwecke widersprechen, 
wenn der Staat dulden wollte, dass es in vereinzelten Fällen 
ausser Kraft gesetzt wird. Für die Zulassung einer Sonderrechts- 
bildung besteht hiernach einmal kein dringendes Bedürfniss, da 
den berechtigten Interessen der betheiligten Menschen nach unserer 
Auffassung schon durch die dispositive Natur der meisten Privat- 
rechtssätze genügend Rechnung getragen wird, wo aber einmal 
die Ausschliessung des Gewohnheitsrechts für die Einzelnen zu 
einer Unbilligkeit führt, dies als ein aus der Allgemeinheit der 
Rechtssätze sich ergebendes Uebel hingenommen werden muss. 
Gegen sie sprechen aber die vorhin gegen ein Familienherkommen 
angeführten Gründe, und es würde endlich auch die Geltung 
eines solchen Herkommens sich auf die Lebenszeit seiner Urheber 
beschränken und hat desshalb im thatsächlichen Verkehr keine 
Anerkennung gefunden ®. 
Schwieriger wird die Entscheidung, wenn an dem Verhältnisse 
*% REGELSBERGER, Pandekten I $ 22 unter I a. E. drückt sich so all- 
gemein aus, dass man annehmen kann, er wolle auch ein Gewohnheitsrecht 
unter individuell bestimmten physischen Personen zulassen, Beispiele hierfür 
hat er aber nicht beigebracht.
	        
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